Dänemark ist möglicherweise auf dem Weg zum Sieg in der Sache um den Femern Belt.
Auf jeden Fall stellt sich der Generalanwalt des EuGH am Donnerstag auf die Seite Dänemarks in der Sache um die staatlichen Beihilfen für die feste Verbindung unter dem Femern Belt.
Die Sache ist entstanden, weil Dänemark das Unternehmen hinter der Verbindung mit einer Reihe von Kapitalzuführungen, Staatskrediten und Staatsgarantien unterstützt hat.
Die EU-Kommission entschied 2020, dass dies staatliche Beihilfen darstellt. Gleichzeitig stellte die Kommission jedoch fest, dass es mit dem Binnenmarkt vereinbar ist.
Dänemark hat Klage erhoben, um die Behauptung über die staatlichen Beihilfen aufzuheben.
Das Gericht wies zunächst den Antrag im Jahr 2024 zurück. Dies wurde dann vor den EuGH angefochten.
In dem Vorschlag für eine Entscheidung empfiehlt der Generalanwalt des EuGH, dass Dänemark Recht bekommt:
– Auf der Grundlage der obigen Überlegungen schlage ich vor, dass das Gericht der Berufung stattgibt und die Entscheidung der Kommission (…) über die staatlichen Beihilfen Dänemarks aufhebt, schreibt der Generalanwalt.
Der Vorschlag für eine Entscheidung ist nicht endgültig, wird aber oft vom Gericht befolgt.
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