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Prag – Das neue System zur Verwaltung der Mehrwertsteuer beim grenzüberschreitenden Handel, das die EU im Jahr 2021 eingeführt hat, weist Mängel auf und enthält fehlerhafte Daten. Dies ermöglicht anschließend Steuerhinterziehung. Auch die Daten Tschechiens, die aus den EU-Instrumenten zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gewonnen wurden, waren nicht vollständig und zuverlässig, was zur Nichtzahlung oder Kürzung dieser Steuer führt. Dies teilte heute der Oberste Rechnungshof zu den Ergebnissen der Prüfung der Verwaltung der Mehrwertsteuer mit Schwerpunkt auf grenzüberschreitendem elektronischem Handel mit. Das Finanzministerium gab unter anderem an, dass auf die festgestellten Mängel auch der Europäische Rechnungshof hingewiesen habe, da es sich um ein Problem handelt, das alle Mitgliedstaaten betrifft. Eine systemische Lösung müsse daher nach Ansicht des Finanzministeriums auf Unionsebene gefunden werden.

Der Rechnungshof stellte unter anderem fest, dass einige Händler das sogenannte Einfuhrregime missbrauchten, um keine Mehrwertsteuer zu zahlen, oder dass sie diese Steuer durch Unterbewertung von Sendungen kürzten. Das Einfuhrregime betrifft Lieferanten und vor allem E-Shops aus Nicht-EU-Ländern, die ihre Waren an Endverbraucher in der EU verkaufen. „Bei Verwendung des Einfuhrregimes führt der Lieferant die Mehrwertsteuer anstelle des Erwerbers der Ware (Endverbraucher) ab, der die Steuer ansonsten im Rahmen des Zollverfahrens beim Import der Ware an das Zollamt abführen müsste“, teilte die Finanzverwaltung mit. Die Zöllner konnten zum Beispiel nicht überprüfen, ob der Händler dieses Regime rechtmäßig anwendet. Einen Fehler in der Deklaration stellten sie im Durchschnitt bei jeder dritten Sendung von 3312 kontrollierten fest.

Händler kürzten die Mehrwertsteuer auch durch Unterbewertung von Sendungen. Die Zöllner stellten bei der Kontrolle von 861 Sendungen bei 61 Prozent in den Frachtpapieren einen niedrigeren Warenwert fest, als der Endempfänger tatsächlich bezahlt hatte. „So reichte beispielsweise ein Deklarant eine Zollanmeldung für Waren im Wert von 100 USD (etwa 2100 Kronen) ein, also weniger als 150 Euro. Das Zollamt stellte jedoch bei der physischen Kontrolle fest, dass die Sendung Goldnuggets enthielt. Der Gesamtwert der Sendung wurde auf mehr als 2500 USD festgesetzt, was dem vom Endempfänger gezahlten Preis entsprach“, teilte der Oberste Rechnungshof mit.

„Die Kontrolle des Obersten Rechnungshofs beschrieb eine weitere interessante Tatsache, nämlich wie schnell Lieferanten von Waren selbst auf nur geringfügig verstärkte Zollkontrollen reagieren“, merkte die Behörde an. Als Beispiel führte sie den Flughafen Mošnov an. Von der Gesamtzahl von 22,5 Millionen Positionen in den Sendungen, die im vergangenen Jahr nach Tschechien geschickt wurden, kamen fast 17 Millionen aus China gerade am Flughafen Mošnov an. Die Zöllner kontrollierten dort 23.243 Positionen, also 0,14 Prozent. „Schon das reichte aus, damit sich Ende 2024 die Zahl der an den Flughafen Mošnov zugestellten Sendungen deutlich verringerte“, fügte der Oberste Rechnungshof hinzu. (1. Dezember)