EuGH: Blitz bei Flugverspätung „außergewöhnlicher Umstand“

EuGH: Blitz bei Flugverspätung „außergewöhnlicher Umstand“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Fluggesellschaften bei Verspätungen aufgrund von Blitzeinschlägen tendenziell den Rücken gestärkt. Ein Blitzeinschlag könnte unter Bedingungen als „außergewöhnlicher Umstand“ gelten. Den EuGH angefragt haben österreichische Gerichte in einem Fall aus dem Jahr 2022.