Have the article read by OpenAI (Beta). Please note that AI translations may take some time to process.

Brüssel – Die Staats- und Regierungschefs der EU treffen sich am Montag in Brüssel mit der Gemeinschaft der lateinamerikanischen und karibischen Staaten (Celac) zu einem zweitägigen Gipfel. Es ist das dritte Mal, dass sich die 60 Länder in diesem Rahmen treffen. Im Mittelpunkt stehen voraussichtlich Verhandlungen über das geplante Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay. Zuletzt war in Südamerika jedoch die Skepsis gegenüber dem bereits fertig ausgehandelten Freihandelsabkommen gewachsen. Auch Umweltorganisationen wie Greenpeace sehen das Vorhaben kritisch.

Darüber hinaus dürfte über Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine gesprochen werden. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj wird nach Angaben von EU-Beamten aber nicht teilnehmen. Der Umgang mit dem Krieg könnte zu Streit führen. Zwar verurteilten Mexikos Präsident Andrés Manuel López Obrador, der brasilianische Staatschef Luiz Inácio Lula da Silva und der argentinische Präsident Alberto Fernández den russischen Angriff auf die Ukraine grundsätzlich, allerdings stemmen sie sich gegen harte Sanktionen gegen Russland.

Sie betonen immer wieder die Folgen des Krieges etwa für weltweite Nahrungsmittel- und Energiepreise. Viele Staats- und Regierungschefs in Lateinamerika fordern Friedensgespräche und lehnen eine klare Unterstützung der Ukraine in dem Krieg ab. (16. Juli)

Debatte um EU-Schuldenregeln: Lindner sieht weiter Diskussionsbedarf

Brüssel – Im Ringen der EU-Länder um die Reform der Schuldenregeln der Staatengemeinschaft gibt es aus deutscher Sicht weiter Diskussionsbedarf. Ein bei einem Treffen der EU-Finanzminister am Freitag vorgestelltes Papier der spanischen Ratspräsidentschaft weise in vielen Bereichen in eine richtige Richtung, sagte der deutsche Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) vor dem Treffen in Brüssel. Es gebe aber auch in vielen Details noch Anlass für weitere Diskussionen. Er erwarte an diesem Freitag keinen Durchbruch, «sondern es ist eher ein Zwischenschritt», so der liberale FDP-Politiker. «Die eigentliche Arbeit liegt ja noch vor uns.»

Derzeit wird in der EU über eine Reform der Schuldenregeln verhandelt. Sie schreiben den Staaten Obergrenzen vor. Im Kern sehen sie vor, Schulden bei maximal 60 Prozent der Wirtschaftsleistung zu begrenzen und Haushaltsdefizite unter 3 Prozent zu halten. Wegen der Corona-Krise sowie der Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine wurden die bislang geltenden Regeln bis 2024 ausgesetzt. Bislang müssen Staaten normalerweise fünf Prozent der Schulden, die über der 60-Prozent-Marke liegen, im Jahr zurückzahlen.

In Mitte April präsentierten Reformvorschlägen für den sogenannten Stabilitäts- und Wachstumspakt hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, hoch verschuldeten Ländern mehr Flexibilität beim Abbau von Schulden und Defiziten einzuräumen. Statt einheitlicher Vorgaben für alle Länder setzt die Behörde auf individuelle Wege für jedes Land, um Schulden und Defizite langfristig zu senken.

Die Positionen der Staaten dazu gehen teils weit auseinander. Aus deutscher Sicht sind die Vorschläge nicht ausreichend, Finanzminister Lindner fordert strenge und einheitliche Mindestvorgaben. So sollen etwa Länder mit hohen Schuldenquoten diese um mindestens einen Prozentpunkt jährlich senken müssen. (14. Juli)

Eine Hebamme hört die Herztöne eines Babys einer schwangeren Frau ab.
In einem der Verfahren geht es darum, dass Deutschland zu große Hindernisse bei der Berufsanerkennung bei Hebammen gebe.
Foto: Uli Deck/dpa

EU-Kommission eröffnet mehrere Verfahren gegen Deutschland

Brüssel – Weil Deutschland aus Sicht der EU-Kommission EU-Recht nicht umsetzt, hat die Behörde drei Verfahren gegen Berlin eröffnet. Dabei geht es unter anderem darum, dass es in Deutschland mutmaßlich zu große Hindernisse bei der Anerkennung der Berufsqualifikationen von Hebammen gibt, wie die Kommission am Freitag in Brüssel mitteilte.

Der zweite Fall dreht sich um Häfen. Die Kommission ist der Ansicht, dass Beschwerden die laut einer EU-Verordnung wirksam bearbeitet werden müssen, diesen Aspekt nicht erfüllen. Dabei geht es etwa um Beschwerden, dass die Kosten für Hafendienste wie Betankung zu intransparent sein könnten. Im dritten Verfahren habe Deutschland nicht sichergestellt, dass Anforderungen an ein Vorhaben zu besser abgestimmten Verfahren im Luftraum erfüllt werden, so die EU-Kommission.

Berlin hat nun zwei Monate Zeit auf die Vorwürfe zu reagieren. Am Ende des nun eingeleiteten sogenannten Vertragsverletzungsverfahrens kann eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Geldbuße stehen. Die Kommission wacht als Hüterin der Verträge darüber, ob sich die Mitgliedsstaaten an EU-Recht halten. (14. Juli)

EU-Haushalt für 2024: Länder wollen 187 Milliarden Euro verplanen

Brüssel – Die EU-Länder haben sich auf einen gemeinsamen Standpunkt zum Entwurf des EU-Haushaltsplans für 2024 geeinigt. Die Botschafter der Staaten verständigten sich am Mittwoch in Brüssel darauf, dass für den Haushalt des nächsten Jahres rund 187 Milliarden Euro verplant werden sollten, wie aus einer Mitteilung der Länder hervorgeht.

Die Position muss noch förmlich festgelegt werden und soll dann Grundlage für die Verhandlungen mit dem Europaparlament über den Haushaltsplan 2024 sein. Im vergangenen Jahr hatten sich Länder und Parlament auf 186,6 Milliarden Euro für den Haushalt 2023 geeinigt. Nach Willen der EU-Kommission soll der Haushalt 2024 189,3 Milliarden Euro umfassen.

Der Plan für 2024 wird der vierte im Rahmen des sogenannten Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für den Zeitraum 2021-2027 sein. Die EU hatte sich 2020 nach zähen Verhandlungen auf den rund 1,1 Billionen Euro umfassenden Gemeinschaftsetat verständigt. Ende Juni hatte die EU-Kommission mit Blick auf fehlendes Geld im langfristigen Gemeinschaftsetat die Mitgliedsländer um 66 Milliarden Euro zusätzlich für die kommenden Jahre gebeten. Unter anderem Deutschland hatte die Forderungen kritisiert. (12. Juli)

Diese Zusammenstellung ist eine redaktionelle Auswahl auf der Grundlage der Europa-Berichterstattung der dpa. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei der dpa. Der EU Digest erscheint jeweils montags und donnerstags.