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Brüssel – Nach dem Schiffsunglück in Griechenland mit mehreren Hundert Toten will die europäische Bürgerbeauftragte die Rolle der EU-Grenzschutzagentur Frontex untersuchen. «Es wurde berichtet, dass Frontex im vorliegenden Fall die griechischen Behörden auf die Anwesenheit des Schiffes aufmerksam gemacht und Hilfe angeboten hat, aber es ist nicht klar, was Frontex darüber hinaus hätte unternehmen können oder sollen,» teilte Emily O’Reilly am Mittwoch in Brüssel mit. Während die Rolle der griechischen Behörden auf nationaler Ebene untersucht werde, müsse auch die Rolle von Frontex geklärt werden.

Die Ombudsfrau bat demnach um den formellen Bericht über die Ereignisse und über Einzelheiten darüber, wie Informationen über Such- und Rettungsaktionen zwischen Frontex und den nationalen Behörden ausgetauscht werden. Weitere Fragen betreffen die Verwendung von auf Booten montierten Kameras während gemeinsamer Operationen.

Viele Migranten versuchen lebensgefährliche Überfahrten in oft seeuntauglichen Booten nach Europa. Dabei kommt es immer wieder zu schweren Bootsunglücken. Mitte Juni waren etwa beim Untergang eines völlig überfüllten Fischkutters rund 50 Seemeilen vor der griechischen Küste Hunderte Migranten ertrunken, die von Libyen nach Italien übersetzen wollten. Frontex wird von Nichtregierungsorganisationen immer wieder vorgeworfen, die Rechte von Flüchtlingen nicht ausreichend zu schützen. (26. Juli)

Bundeskabinett legt 9. Juni als Termin für die Europawahl fest

Berlin – Der 9. Juni 2024 steht jetzt auch offiziell als Termin für die nächste Europawahl fest. Das deutsche Bundeskabinett fasste am Mittwoch einen entsprechenden Beschluss. Die 27 Staaten der Europäischen Union hatten sich im Mai darauf geeinigt, dass die nächste Europawahl vom 6. bis 9. Juni 2024 stattfinden soll. Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt.

Der Wahlzeitraum von Donnerstag bis Sonntag gilt für alle EU-Länder. Damit soll gewährleistet werden, dass die verschiedenen Wahltraditionen beibehalten werden können. In den meisten Mitgliedstaaten wird wie in Deutschland an einem Sonntag oder an einem gesetzlichen Feiertag gewählt. (26. Juli)

Özdemir sieht Wahlkampfmanöver in Polens Getreidebeschränkung

Brüssel – Der deutsche Bundesagrarminister Cem Özdemir hat polnische Importbeschränkungen für ukrainisches Getreide als Wahlkampfmanöver kritisiert. «Es kann nicht sein, dass aufgrund eines einheimischen Wahlkampfes die Solidarität mit der Ukraine untergraben wird», sagte der Grünen-Politiker am Dienstag in Brüssel vor einem Treffen mit seinen Kollegen der EU-Staaten. Der einzige, der sich über die Beschränkungen freue, sei Wladimir Putin. «Wir sollten aber nichts tun, was Wladimir Putin glücklich macht.» Polen wählt im Oktober ein neues Parlament, der genaue Termin steht noch nicht fest.

Die EU-Kommission hatte Anfang Juni beschlossen, Einschränkungen für Getreideimporte aus der Ukraine bis zum 15. September zu verlängern. Östliche EU-Staaten hatten zuvor eigenständig Maßnahmen ergriffen. Etwa in Polen wurde damit auch auf Proteste von Landwirten reagiert, die sich zu großer Konkurrenz durch gestiegene Importe aus der Ukraine ausgesetzt sagen. Neben Polen wollen auch die vier östlichen EU-Staaten Ungarn, Slowakei, Rumänien und Bulgarien nach dem Auslaufen an den Importbeschränkungen festhalten, wenn die EU-Kommission keine andere Lösung findet.

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat angesichts der neuen russischen Seeblockade gegen Getreide aus seinem Land die EU zur Öffnung ihrer Grenzen für die Agrarprodukte aufgefordert. Europas Institutionen könnten vernünftiger handeln, als die Grenzen für ein bestimmtes Produkt zu schließen, sagte Selenskyj in seiner am Montagabend in Kiew verbreiteten abendlichen Videobotschaft. «Jede Verlängerung dieser Einschränkungen ist absolut inakzeptabel und klar nicht europäisch», sagte er.

Özdemir betonte zudem, dass klar sei, dass man die Anrainer der Ukraine nicht alleine lasse. Er rede mit seinen Kolleginnen und Kollegen darüber, wie wir insbesondere Polen und den anderen Ländern helfen könne. Als mögliche Lösung schlug er vor, dass Produkte verplombt an Häfen etwa im Baltikum verschickt werden könnten. (25. Juli)

Lufthansa-Jets vom Typ Boeing 747 stehen auf der Landebahn Nordwest des Flughafens Frankfurt. Der juristische Streit um die milliardenschweren Corona-Staatshilfen für die Lufthansa geht weiter.
Lufthansa-Jets vom Typ Boeing 747 stehen auf der Landebahn Nordwest des Flughafens Frankfurt. Der juristische Streit um die milliardenschweren Corona-Staatshilfen für die Lufthansa geht weiter. Foto: Boris Roessler/dpa

Lufthansa legt Berufung gegen EU-Urteil zu Corona-Hilfen ein

Frankfurt/Main – Der juristische Streit um die milliardenschweren Corona-Staatshilfen für die Lufthansa geht weiter. Das Unternehmen hat Berufung eingelegt gegen das Urteil des EU-Gerichts, wonach die EU-Kommission die Hilfen des deutschen Staats nicht hätte genehmigen dürfen. Das bestätigte am Dienstag eine Unternehmenssprecherin in Frankfurt.

Das Gericht hatte der EU-Kommission in seinem Urteil aus dem Mai «offensichtliche Beurteilungsfehler» vorgehalten und die Genehmigung für nichtig erklärt. Die Wettbewerbshüter hätten genauer prüfen müssen, ob die Lufthansa noch eigene Sicherheiten hatte, um sich selbst Kredite zu verschaffen, lautete ein zentraler Vorwurf. Außerdem sei die Marktstellung der Lufthansa an einzelnen Flughäfen nicht ausreichend überprüft worden.

Geklagt hatten die Konkurrenten Ryanair und Condor. Es geht um ein Teil-Paket von sechs Milliarden Euro aus stillen Beteiligungen und einem Aktienpaket, das vom deutschen bundeseigenen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gehalten worden war. Insgesamt hatte die Staaten Deutschland, Schweiz, Österreich und Belgien dem Konzern einen Hilfsrahmen von 9 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um im Corona-Schock die drohende Pleite abzuwenden. Die Hilfen sind nach dem Ende der Pandemie im vergangenen Jahr vom Unternehmen vollständig zurückgezahlt worden.

Die Berufung wurde beim Europäischen Gerichtshof eingelegt, sagte die Sprecherin. Offen blieb zunächst, ob die EU-Kommission und die deutsche Bundesregierung der Berufung beitreten. Dafür läuft eine Frist. (25. Juli)

Diese Zusammenstellung ist eine redaktionelle Auswahl auf der Grundlage der Europa-Berichterstattung der dpa. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei der dpa. Der EU Digest erscheint jeweils montags und donnerstags.