Have the article read by OpenAI (Beta). Please note that AI translations may take some time to process.

Mit einer Reform des europäischen Strommarktes wollen die Europaabgeordneten die Verbraucher stärker vor Preisschwankungen schützen. Die Bürger sollten sowohl das Recht auf Verträge mit Festpreisen als auch auf Verträge mit dynamischen Preisen haben, heißt es in der am Donnerstag in Straßburg verabschiedeten Verhandlungsposition des Europäischen Parlaments. Außerdem sollen die Verbraucher mehr Informationen zu den ihnen zur Verfügung stehenden Optionen erhalten.

Grundlage für den Standpunkt des Parlaments war ein Legislativvorschlag der EU-Kommission im März. Mitte Juli änderte jedoch der Industrieausschuss des EU-Parlaments den Vorschlag, indem er die Subventionen für die Kernindustrie stärker einschränkte. Ziel war es Gespräche mit den Mitgliedstaaten zur Fertigstellung des Textes vorzubereiten. Einige EU-Abgeordnete haben sich ausdrücklich gegen den Vorschlag des Industrieausschusses ausgesprochen und mit 71 Stimmen eine formelle Abstimmung im Plenum herbeigeführt. Das Mandat des Ausschusses wurde am Donnerstag von allen Abgeordneten ohne die Möglichkeit von Änderungsanträgen angenommen (366 Ja-Stimmen, 186 Nein-Stimmen, 18 Enthaltungen).

Der Protest wurde von französischen Mitgliedern der Europäischen Volkspartei (EVP) und der liberalen Renew-Delegationen angeführt, die sagten, dass der Vorschlag den Zugang der Kernkraftwerke zu staatlich garantierten Preismechanismen zu sehr einschränke und die „Generalüberholung“ der französischen Kernkraftwerke gefährde. Die slowenischen, rumänischen und tschechischen Renew-Abgeordnete taten sich mit den Europäischen Konservativen und Reformern (EKR) und der radikalen Linken zusammen. Sie konnten die Annahme des Textes nicht verhindern, der unverändert blieb.

Mit der Reform des Strommarktes will die EU-Kommission explodierende Preise für die Verbraucher vermeiden und den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern. Dem Vorschlag zufolge sollen vor allem langfristige Verträge für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Atomkraft gefördert werden.

Es gibt noch keine gemeinsame Position der EU-Länder. Nach Angaben von EU-Diplomaten existierten früher schon Befürchtungen, dass die französische Kernindustrie unverhältnismäßig stark begünstigt werden könnte. Bisher waren Deutschland und Frankreich untereinander zerstritten.

Streit im Rat über Kernenergie geht weiter

Die Reform des Elektrizitätsmarktes ist im Rat ins Stocken geraten, weil Frankreich fordert, dass Subventionen für die Entwicklung öffentlich-privater Differenzverträge (CfD) auch für die bestehenden Nuklearaktivitäten gelten könnten. Bei diesen Verträgen vereinbart der Staat mit einem Erzeuger einen Festpreis für den An- und Verkauf von Strom über einen bestimmten Zeitraum und zahlt dann die Differenz zurück, je nachdem, ob der tatsächliche Preis höher oder niedriger als der Festpreis war. Deutschland, Österreich, Luxemburg und Italien lehnen eine Ausweitung dieser Verträge für Strom aus Kernenergie ab.

Österreich und Luxemburg sind wegen ihrer historischen Abneigung gegen Kernenergie dagegen, Deutschland und Italien wegen der Besonderheit des französischen Strom-Mischung, die zu fast 80 Prozent aus Kernenergie besteht. Eine solche Maßnahme würde die französischen Unternehmen gegenüber denen auf dem übrigen Kontinent begünstigen, da sie im Krisenfall zu einer automatischen staatlichen Subventionierung der heimischen Energieerzeuger führen würde, wodurch die französischen Unternehmen dauerhaft vor Preisschwankungen geschützt wären.

Slowenien, wie auch einige andere EU-Mitglieder, die sich auf Frankreichs Seite gestellt haben, werden einer „Deprivilegierung der Kernenergie, die für die Dekarbonisierung und den grünen Übergang von zentraler Bedeutung ist“, nicht zustimmen, sagte der slowenische Minister für Umwelt, Klima und Energie, Bojan Kumer. Gleichzeitig würde dies auch die Preise in die Höhe treiben, fügte er hinzu.

Kumer begrüßte die Bemühungen des spanischen Ratsvorsitzes um eine Annäherung der Positionen zur Reform des Strommarktes. Er betonte, dass es darauf ankomme, einen gemeinsamen Nenner zu finden, und dass sowohl der deutsche als auch der französische Block daran arbeiten müssten. Was den Einsatz von CfDs betrifft, so befürwortet Slowenien eine maximale Flexibilität. „Wir wollen, dass dies den normalen Verbraucher erreicht, nicht nur die Unternehmen und die Industrie“, sagte Kumer, der sich auch für eine wirksame Kontrolle auf europäischer Ebene bei der Umverteilung von Einnahmen und Subventionen aussprach.

Wir wollen, dass dies den normalen Verbraucher erreicht, nicht nur die Unternehmen und die Industrie.

Bojan Kumer, Minister für Umwelt, Klima und Energie von Slowenien

Letzte Woche hat die spanische EU-Ratspräsidentschaft ihren ersten offiziellen Vorschlag zur Vorbereitung der Verhandlungen über die Reform des EU-Strommarktes vorgelegt. Der Entwurf enthält Zugeständnisse an Frankreich und führt gleichzeitig Kontrollen zur Vermeidung von den Marktverzerrungen ein, die Deutschland besonders beschäftigen.

Der neue Vorschlag des spanischen Ratsvorsitzes konzentriert sich auf die Aspekte, bei denen noch Unstimmigkeiten bestehen und versucht insbesondere, die Positionen von Paris und Berlin zu den CfDs zu klären.

Die dritte Vizepräsidentin der spanischen Regierung und Ministerin für den ökologischen Übergang, Teresa Ribera, erklärte letzte Woche vor der Presse in Brüssel, sie sei zuversichtlich, dass die Mitgliedstaaten „in einigen Wochen“ eine Einigung erzielen könnten. Dann würden die abschließenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament beginnen können.

Ist der Kunde König?

Der Vorschlag des spanischen Ratsvorsitzes legt die Gestaltungsmerkmale der Werkzeuge fest, die die wirtschaftliche Tragfähigkeit während der Lebensdauer der Kernkraftwerke gewährleisten. Außerdem wurden Forderungen laut, dass die Einnahmen aus den Differenzverträgen an die Endkunden verteilt werden.

Darüber hinaus müssen diese Differenzverträge so gestaltet sein, dass eine Unter- oder Überkompensation ausgeschlossen ist, die Vergütungsbeträge im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahrens festgelegt werden und Wettbewerbs- und Handelsverzerrungen auf dem Binnenmarkt durch die Verteilung der Einnahmen an die Unternehmen vermieden werden.

Außerdem wird ein Vergütungssystem für die Verbraucher, insbesondere für die Unternehmen, eingeführt. Dadurch würden die Kunden die Gelder auf der Grundlage ihres Gesamtverbrauchs erhalten, ohne die Anreize zur Senkung des Verbrauchs zu verändern oder den Wettbewerb zwischen den Anbietern zu beeinträchtigen. Das System würde von der Europäischen Kommission überwacht, die den Unternehmen Grenzen für die Einkommensumverteilung auferlegen könnte.

Neue Investitionen fließen in neue Stromerzeugungsanlagen oder in Investitionen zur wesentlichen Verlängerung ihrer Lebensdauer.

Blick auf den größten schwimmenden Offshore-Windpark der Welt auf der Bohrinsel Gullfaks C in der Nordsee. Foto: Ole Berg-Rusten/NTB/dpa

Mehr erneuerbare Energie

Die Definitionsentwürfe des spanischen Ratsvorsitzes für die wirtschaftliche Rentabilität von Anlagen und die Verteilung der Einnahmen an die Verbraucher nach Anpassung des CfD betreffen nicht nur die Kernenergie. Es geht auch um Windenergie, Solarenergie, geothermische Energie und Wasserkraft ohne Stauseen. Die Mitgliedstaaten können jedoch für kleine Anlagen für erneuerbare Energien Ausnahmen machen.

Das Europäische Parlament hat sich am Dienstag für eine deutliche Ausweitung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien ausgesprochen und gefordert, dass der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch in der Europäischen Union bis 2030 mindestens 42,5 Prozent betragen soll. Viele europäische Länder müssten die Produktion erneuerbarer Energien drastisch erhöhen, um das Ziel zu erreichen. In Deutschland beispielsweise lag der Anteil der erneuerbaren Energien nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2022 bei 20,4 Prozent.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, kündigte am Mittwoch in Straßburg ebenfalls eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der Windenergie an und betonte die Notwendigkeit, das Erteilen von Genehmigungen zu beschleunigen.

Bevor die Strommarktreform in Kraft treten kann, müssen die EU-Länder noch eine Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielen. Ziel ist es, dass die endgültige Fassung der Reform vor Ende des Jahres oder Anfang 2024 mit dem Europäischen Parlament vereinbart werden kann. Von da an wird das Machtzentrum der EU im Hinblick auf die Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2024 in eine Vorwahlphase eintreten.

Dieser Artikel wird wöchentlich veröffentlicht. Der Inhalt basiert auf Nachrichten der teilnehmenden Agenturen im enr.