Straßburg – Das EU-Parlament will es den EU-Staaten überlassen, ob sie verpflichtende regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen von Autofahrern einführen wollen. Eine Mehrheit der Abgeordneten sprach sich dafür aus, dass nationale Regierungen entscheiden sollen, ob sie künftig von Führerscheininhabern regelmäßig ärztliche Tests verlangen, teilte das Parlament am Mittwoch mit. Hör- und Sehtests könnten dann etwa eine Selbsteinschätzung der Führerscheininhaber ergänzen.
Die Medizinchecks werden besonders von deutschen Abgeordneten parteiübergreifend kritisch gesehen. In anderen EU-Staaten gibt es sie hingegen schon. Bevor neue Regeln in Kraft treten, muss noch ein Kompromiss zwischen den Forderungen des Parlaments und der Position der EU-Staaten gefunden werden. Die Verhandlungen darüber beginnen erst, nachdem im Sommer ein neues Europaparlament gewählt wurde.
Mit den neuen Vorgaben soll der Straßenverkehr sicherer werden und weniger Menschen bei Unfällen sterben. EU-Angaben zufolge kommen jedes Jahr mehr als 20 000 Menschen auf den Straßen in der Europäischen Union ums Leben. Eigentlich soll die Zahl der Verkehrstoten bis 2030 halbiert werden. Die Entwicklung sieht aber derzeit nicht danach aus: Nach einem deutlichen Rückgang während der Corona-Pandemie stieg die Zahl der Toten jüngst wieder an.
Wohl keine Tests in Deutschland, EU-weit einheitliche Probezeit und begleitetes Fahren
Die Wahrscheinlichkeit, dass es in Deutschland künftig solche Tests gibt, ist gering. Denn einerseits haben die EU-Staaten bereits ihre Position für die bevorstehenden finalen Verhandlungsrunden über die neuen Regeln festgelegt und werden sich nicht für verpflichtende Tests aussprechen. Andererseits hat sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) klar gegen solche Tests ausgesprochen.
Was in Deutschland Standard ist, soll es nun auch EU-weit geben: Fahranfängerinnen und Fahranfänger sollen den Abgeordneten zufolge eine Probezeit von mindestens zwei Jahren absolvieren. Dabei gelten etwa strengere Promillegrenzen. Auch begleitetes Fahren ab einem Alter von 17 Jahren soll EU-weit eingeführt werden. Darüber hinaus sollen die 17-Jährigen einen Lkw-Führerschein machen können, wenn sie von einem erfahrenen Fahrzeugführer begleitet werden, heißt es in dem Entwurf. (28. Februar)
Bundeswehreinsatz vor libyscher Küste soll weitergehen
Berlin – Die Bundesregierung hat die Verlängerung der deutschen Beteiligung an der EU-Mission EUNAVFOR Med Irini im zentralen Mittelmeer um ein weiteres Jahr beschlossen. Demnach sollen sich weiterhin bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten an dem Einsatz beteiligen können. Dessen Ziel ist die Umsetzung des gegen Libyen verhängten Waffenembargos der Vereinten Nationen. Der deutsche Einsatz soll nach dem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch nun bis zum 30. April kommenden Jahres laufen, wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit in der Bundespressekonferenz in Berlin erläuterte. Dies muss allerdings erst noch vom Bundestag beschlossen werden.
Derzeit sind nach Bundeswehrangaben rund zehn deutsche Soldatinnen und Soldaten im Einsatz. Sie beteiligen sich zum einen an der Überwachung des Seeraums aus der Luft und sind zum anderen im Operationshauptquartier in Rom eingesetzt. Mit der Fortsetzung der Beteiligung unterstreiche die Bundesregierung ihr Engagement im Rahmen der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union und ihr Engagement zur Stabilisierung Libyens, sagte Hebestreit. «Die Situation in Libyen ist weiterhin bestimmt von politischer Fragmentierung und einem stockenden Friedensprozess.»
Nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums hat die EU-Mission seit ihrem Beginn im März 2020 rund 13 000 Schiffe abgefragt. 26 Schiffe seien inspiziert worden, bei drei von ihnen habe man tatsächlich Verstöße gegen das Waffenembargo festgestellt. Neben dem Verhindern von Waffenschmuggel nach Libyen soll die Mission auch den Ölschmuggel aus dem Land verhindern. (28. Februar)
Künftig mehr EU-Geld für Ukraine und Migrationspolitik
Brüssel – Neben milliardenschweren Hilfen für die Ukraine soll künftig mehr EU-Geld für Migrationspolitik und andere außenpolitische Herausforderungen ausgeben werden. Vertreter der EU-Staaten billigten am Mittwoch die Überarbeitung des langfristigen EU-Haushalts, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Nachdem das Europaparlament am Dienstag mehrheitlich für die Überarbeitung des sogenannten Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) gestimmt hatte, war dies der letzte notwendige Schritt für das Inkrafttreten.
Zuvor hatten Unterhändler des Parlaments und der EU-Länder eine Einigung über die Überarbeitung des langfristigen Budgets erzielt. Dem ging eine Verständigung der EU-Staats- und Regierungschefs Anfang Februar voraus.
Demnach sollen unter anderem ein Finanzhilfepaket im Umfang von 50 Milliarden Euro an die Ukraine gehen sowie zusätzlich rund 11 Milliarden für die Migrations- und Verteidigungspolitik der EU zur Verfügung stehen. Auch soll mehr Geld bereitstehen, um die EU krisenfester zu machen und insgesamt mehr Spielraum zu schaffen, wie die Länder mitteilten. Zusammen mit den Ukraine-Hilfen sind bislang nicht vorhergesehene Ausgaben in Höhe von 64,6 Milliarden geplant. Diese sollen teils durch frisches Geld, teils durch Umschichtungen aufgebracht werden. Zwei Drittel der Ukraine-Hilfen sind zudem Kredite.
Der langfristige EU-Haushalt umfasste für den Zeitraum 2021 bis 2027 bislang rund 1,1 Billionen Euro. Deutschland steuert als größter Nettozahler der Union fast ein Viertel der Mittel bei. Zugleich betont die Bundesregierung grundsätzlich, dass Deutschland auch so sehr vom EU-Binnenmarkt profitiere wie keine andere europäische Volkswirtschaft. (27. Februar)
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