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Das französische Parlament hat am Montag beschlossen, das Recht auf Abtreibung in der Verfassung zu verankern. Damit ist Frankreich das erste Land der Welt, das einen ausdrücklichen Schutz des Schwangerschaftsabbruchs in seinem Grundgesetz vorsieht. 

In Frankreich sind Abtreibungen bis zur 10. Schwangerschaftswoche seit 1975 erlaubt. Seitdem wurde das Gesetz so geändert, dass Frauen Abtreibungen bis zur 14. Schwangerschaftswoche vornehmen lassen können. Die Kosten für den Eingriff werden von der Krankenversicherung übernommen.

Präsident Emmanuel Macron nannte den Schritt „französischen Stolz“, der eine „universelle Botschaft“ aussende. Am 8. März, dem Internationalen Frauentag, findet in Paris eine besondere öffentliche Zeremonie statt, um diese Neuerung zu feiern.

Frankreich beabsichtigte auch, „diesen Kampf auf die europäische Ebene zu heben“, sagte Regierungssprecherin Prisca Thevenot am Mittwoch. „Im Jahr 2022 hat der Präsident der Republik seine Absicht angekündigt, das Recht auf Abtreibung in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen,“ so die Regierungssprecherin.

Die Entscheidung der französischen Gesetzgeber kam, nachdem die EU-Mitgliedstaaten und die Gesetzgeber im Februar eine Einigung über die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen erzielt hatten. 

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) freute sich über das Votum der französischen Abgeordneten am Montag. „Wir begrüßen die Entscheidung Frankreichs, die Rechte von Frauen zu sichern und ihre Leben zu retten,“ sagte WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus in einem Beitrag auf X.

Der Vatikan bekräftigte jedoch nach der Abstimmung im französischen Parlament seine Ablehnung der Abtreibung. „Die Päpstliche Akademie für das Leben erinnert daran, dass es im Zeitalter der universellen Menschenrechte kein ‚Recht‘ geben kann, ein menschliches Leben zu beenden,“ erklärte die vatikanische Institution in einem Statement und griff damit die Bedenken auf, die bereits von französischen katholischen Bischöfen geäußert worden waren.

Reproduktive Rechte in Gefahr

Macron hatte sich im vergangenen Jahr verpflichtet, die Abtreibung in der Verfassung zu schützen, nachdem der Oberste Gerichtshof der USA 2022 das ein halbes Jahrhundert alte Recht auf diesen Eingriff gekippt hatte, so dass die einzelnen amerikanischen Bundesstaaten ihn nun verbieten oder einschränken konnten.

Damals erklärte der griechische Premierminister Kyriakos Mitsotakis, er sei „wirklich beunruhigt über die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA“. „Sie ist ein großer Rückschritt im Kampf für die Rechte der Frauen,“ schrieb er in einem Beitrag auf X (damals Twitter).

Der französische Premierminister Gabriel Attal sagte, das Recht auf Abtreibung sei weltweit „in Gefahr“ und unsere „Freiheiten im Wesentlichen bedroht … der Gnade der Entscheidungsträger ausgeliefert“.

Konservative Kampagnen machen die weltweiten Fortschritte bei den Frauenrechten zunichte. Dieser sei der jüngste „Backlash“ in einer Serie, die bis in die 1980er Jahre zurückreicht, warnten Aktivisten und Experten im Vorfeld des Internationalen Frauentags. Beobachter sagen, dass auf Fortschritte bei den Frauenrechten seit den 1980er Jahren systematisch eine Gegenreaktion folgt.

Die „Backlash“-Theorie wurde von der amerikanischen Feministin Susan Faludi in ihrem 1991 erschienenen Buch detailliert beschrieben: „Backlash: The Undeclared War Against American Women“ (Deutscher Titel: “Die Männer schlagen zurück”). Sie beschreibt die Strategie der konservativen US-Bewegungen nach der Liberalisierung der Abtreibungsgesetze und den ersten Frauen auf dem Arbeitsmarkt in den 1970er Jahren.

Gewalt gegen Frauen nimmt zu

Die organisierte und politisierte Gegenbewegung stelle Abtreibungsrechte in Frage, schüre Hass und Belästigung im Internet und fördere auch häusliche Gewalt, so die Forscher.

Die EU hat sich im Februar auf ihr erstes Gesetz zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen geeinigt. Das Gesetz soll Frauen in der Europäischen Union mit 27 Mitgliedstaaten vor geschlechtsspezifischer Gewalt, Zwangsehen, weiblicher Genitalverstümmelung und Online-Belästigung schützen. Die Europäische Kommission schlug das bedeutende Gesetz erstmals am 8. März 2022 anlässlich des Internationalen Frauentags vor.

Die Vereinbarung enthält jedoch keine gemeinsame Definition von Vergewaltigung. Für Vergewaltigungsopfer ist Zugang zu Abtreibungen besonders wichtig, aber auf der ganzen Welt schränken eine Reihe von Staaten Abtreibungen sogar in Fällen von Vergewaltigung und Inzest ein. Die Staaten, die sich gegen eine Definition von Vergewaltigung in dem Text aussprachen, argumentierten, dass Vergewaltigung nicht die grenzüberschreitende Dimension habe, die notwendig sei, um sie als Verbrechen zu betrachten, das in der EU mit gemeinsamen Strafen geahndet werde, und stellten damit die Zuständigkeit der EU in diesem Zusammenhang in Frage.

Ende Februar begann das 8th of March Institute, eine slowenische NRO, eine Kampagne für sichere und leichter zugängliche Abtreibung in ganz Europa. Mit dem Titel „My Voice, My Choice“ (Meine Stimme, meine Wahl) zielte sie darauf ab, eine Million Unterschriften in der gesamten EU zu sammeln. Die NRO bringt Organisationen aus Spanien, Frankreich, Polen, Finnland und Irland zusammen. 

Die Organisatorinnen und Organisatoren der Kampagne stufen das Thema im Vorfeld der bevorstehenden Europawahlen und angesichts des zunehmenden Extremismus in Europa als wichtig ein. Wie in anderen Ländern ist auch in Slowenien das Ausmaß der Gewalt gegen Frauen und der Geschlechter-Stereotypisierung in vielen Bereichen gestiegen.

Abtreibungsrechte in Europa

Obwohl weltweit das Recht auf Abtreibung zunehmend bedroht ist, gibt es in den europäischen Ländern Regelungen, die einen vorzeitigen Schwangerschaftsabbruch zulassen – einige sind jedoch strenger als andere. Anhand einer Auswahl verschiedener Länder zeigen sich die Unterschiede.

Albanien: In Albanien ist Abtreibung seit Anfang der 1990er Jahre gesetzlich erlaubt, und die Zahlen sprechen von einem deutlichen Rückgang der Fälle. Frauenverbände und Gesundheitsexperten sind jedoch besorgt über die so genannte geschlechtsselektive Abtreibung. Selbst die vorsichtigsten Schätzungen gehen davon aus, dass in Albanien Tausende von Mädchen „fehlen“, nachdem jahrelang geschlechtsselektive Abtreibungen vorgenommen wurden. Diese führten dazu, dass Familien, die sich männliche Kinder erhofften, ihre Schwangerschaften abbrachen. Trotz des gestiegenen Bewusstseins scheinen tief verwurzelte Werte schwer zu überwinden zu sein – und Experten warnen, dass dies zu einem sozialen Ungleichgewicht führen könnte.

Bulgarien: Der Schwangerschaftsabbruch auf Antrag wurde in Bulgarien 1956 legalisiert. Die Regierung verbot kinderlosen Frauen 1968, abzutreiben, aus Angst vor Entvölkerung. Im Laufe der Jahre wurden auch andere Beschränkungen eingeführt, aber nach dem Ende des kommunistischen Regimes im Land wurde der Schwangerschaftsabbruch auf Antrag im ersten Trimester wieder erlaubt. Derzeit kann eine Frau bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche eine Abtreibung vornehmen lassen.

Tschechische Republik: In der Tschechischen Republik gibt es seit 1957 ein Gesetz, das den Schwangerschaftsabbruch erlaubt. Im Falle eines Schwangerschaftsabbruchs auf Wunsch der Mutter ist der späteste Termin die 12. Schwangerschaftswoche, bei genetischen Defekten die 24. Woche. Vorschläge des Gesetzgebers zur Einschränkung von Schwangerschaftsabbrüchen scheiterten. Eine überwältigende Mehrheit der Tschechen befürwortet die Entscheidungsfreiheit beim Schwangerschaftsabbruch, wie eine Umfrage des Zentrums für Meinungsforschung der Tschechischen Akademie der Wissenschaften (CVVM) aus dem Jahr 2023 ergab.

Deutschland: Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nicht vollständig legalisiert, bleibt aber in den ersten zwölf Wochen straffrei, wenn die Frau vorher eine Beratungsstelle aufsucht. In der deutschen Regierung erwägen allerdings die SPD, die Grünen und die FDP die Streichung des Artikels 218 aus dem Strafgesetzbuch, der Schwangerschaftsabbrüche insgesamt unter Strafe stellt.

Italien: Ein 1978 erlassenes Gesetz über den freiwilligen Schwangerschaftsabbruch war in Italien oft Gegenstand heftiger Kontroversen und scharfer Angriffe. Das Gesetz besagt, dass ein Schwangerschaftsabbruch in einer öffentlichen Gesundheitseinrichtung innerhalb der ersten 90 Tage der Schwangerschaft nur unter besonderen „Umständen, unter denen die Fortsetzung der Schwangerschaft, der Geburt oder der Mutterschaft eine ernste Gefahr für die körperliche oder geistige Gesundheit der Frau darstellen würde“, möglich ist. Das Gesetz erlaubt auch die Verweigerung aus Gewissensgründen durch Ärzte und Krankenschwestern, was den Zugang zu Abtreibungen erschwert, von denen Italien offiziell eine der niedrigsten Raten der Welt hat.

Polen: Abtreibung ist in Polen derzeit nur dann erlaubt, wenn die Schwangerschaft das Ergebnis von Vergewaltigung oder Inzest ist oder wenn sie die Gesundheit oder das Leben der Mutter bedroht. Polens neu gebildete Koalitionsregierung will ein Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 rückgängig machen, das einen jahrzehntelangen Abtreibungskompromiss aufgehoben hatte. Das Urteil war unter dem Einfluss von Richtern gefallen, die von der damals regierenden sozialkonservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) ernannt worden waren, und hatte zu einem nahezu vollständigen Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen geführt. 

Portugal: Die Abtreibungsgesetze in Portugal wurden am 10. April 2007 liberalisiert, dort ist ein freiwilliger Schwangerschaftsabbruch auf Wunsch der Frau bis zur 10. Woche erlaubt.  Vor Kurzem – im Vorfeld der nächsten Parlamentswahlen, die am 10. März stattfinden – wurde während der politischen Kampagne von einem Kandidaten der Aliança Democrática (einer Koalition aus drei konservativen Parteien) die Frage nach einem neuen Referendum über das Recht auf Abtreibung in der portugiesischen Gesetzgebung aufgeworfen. Aber das Thema wurde von keiner der politischen Parteien oder Koalitionen, die für das Parlament kandidieren, aufgegriffen.

Rumänien: In Rumänien ist der Schwangerschaftsabbruch auf Wunsch gesetzlich geregelt (Strafgesetzbuch) und kann bis zur 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Nach dieser Zeitspanne wird die medizinische Handlung mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und dem Verbot der Ausübung bestimmter Rechte geahndet, wobei es Ausnahmen gibt. Für den nicht-chirurgischen Schwangerschaftsabbruch (mit Tabletten) sehen die Empfehlungen in den medizinischen Leitlinien eine Grenze von neun Wochen vor, was mit den Hinweisen in den pharmazeutischen Beipackzetteln übereinstimmt. Nach mehr als neun Schwangerschaftswochen wird diese Methode von den Ärzten nicht mehr angewandt.

Slowenien: Slowenien ist eines der wenigen Länder, in denen das Recht der Eltern auf freie Entscheidung über die Geburt ihrer Kinder in der Verfassung verankert ist. Infolgedessen ist Abtreibung in Slowenien legal und erlaubt. Die Zahl der Abtreibungen ist sehr gering. Dennoch wird die Abtreibungs-Frage in politischen und zivilgesellschaftlichen Debatten häufig thematisiert, insbesondere im Zusammenhang mit einer wahrgenommenen Stärkung konservativerer Ansichten und Initiativen zu diesem Thema.

Spanien: In Spanien ist der freiwillige Schwangerschaftsabbruch seit 2010 durch ein Gesetz geregelt, das unter der sozialistischen Regierung von José Luis Rodríguez Zapatero verabschiedet wurde. Das Gesetz wurde 2023 vom Verfassungsgericht bestätigt, dass das Recht der Frauen festschrieb, „autonom und ohne Zwang“ zu entscheiden, ob sie die Schwangerschaft fortsetzen wollen oder nicht – ein Recht, das von der öffentlichen Verwaltung durchgesetzt werden kann. Es erlaubt einen freiwilligen Abbruch innerhalb der ersten 14 Wochen der Schwangerschaft. Das Gesetz räumt auch die Möglichkeit ein, eine Schwangerschaft bis zur 22. Woche zu unterbrechen, wenn ein „ernsthaftes Risiko“ einer fötalen Pathologie besteht oder das Leben der Mutter in Gefahr ist.

Schweden: In Schweden prüft die Regierung derzeit, wie das Abtreibungsgesetz von 1975 modernisiert werden kann, um es Frauen zu erleichtern, den Abbruch zu Hause auf sichere Weise vorzunehmen. Die meisten Abtreibungen werden bereits jetzt nur in einer Klinik oder einem Krankenhaus eingeleitet – in dem den Patientinnen Medikamente verabreicht werden – und dann zu Hause abgeschlossen. Schwangerschaftsabbrüche sind in Schweden seit 1938 legal. Die derzeitigen Gesetze erlauben sie bis zur 18. Woche.

Dieser Artikel wird wöchentlich veröffentlicht. Der Inhalt basiert auf Nachrichten der teilnehmenden Agenturen im enr.