Sarajevo (Fena) – Lokale Wahlen in Bosnien und Herzegowina werden am 6. Oktober stattfinden, beschlossen die Mitglieder der Zentralen Wahlkommission BiH (SIP), und etwas mehr als 3,4 Millionen Bürger von BiH werden in der Lage sein, 143 neue Bürgermeister und Gemeindevorsteher zu wählen, sowie 3200 Mitglieder der Gemeinde- und Stadträte sowie die Versammlung des Distrikts Brčko.
Die Wahlen werden auf der Grundlage des bestehenden Wahlgesetzes und seiner technischen Änderungen durchgeführt, die im März vom hohen Vertreter der internationalen Gemeinschaft, Christian Schmidt, durchgesetzt wurden.
Wie Schmidt damals sagte, versuchen diese Änderungen, die Integrität des Wahlprozesses besser zu schützen, einschließlich der Einführung neuer Technologien wie Überwachungskameras an Wahlorten, biometrischen Identitätsprüfungen der Wähler sowie der Stimmenauszählung durch das Scannen der Stimmzettel.
Nach den Worten der Vorsitzenden des SIP, Irene Hadžiabdić, bedeutet dies die Durchführung von vier Pilotprojekten, die mit Unterstützung von USAID und der Europäischen Union realisiert werden.
– Wir werden bei den lokalen Wahlen den Einsatz von Wahltechnologien durch vier Pilotprojekte testen. Das erste ist ein Pilotprojekt für Authentifizierung und Ergebnistransfer am Wahlort. Wir planen es in etwa zehn Gemeinden an 165 Wahlstellen. Das zweite Pilotprojekt ist das Testen des Einsatzes von optischen Scannern, also der automatischen Stimmenauszählung. Es ist in etwa sechs Gemeinden an 145 Wahlstellen geplant – sagte Hadžiabdić.
Das dritte Pilotprojekt ist die biometrische Identifikation und Authentifizierung von Wählern an allen regulären Wahlstellen im Brčko Distrikt.
– Die erwarteten Gesamtkosten der Lokalwahlen 2024 werden etwa 19 Millionen KM betragen. Für die Aktivitäten, die vom SIP durchgeführt werden, wurden bereits 7.410.000 KM genehmigt, die wir ursprünglich angefordert hatten. Das Zentrale Wahlkommissariat forderte auch zusätzliche 4.173.000 KM und zwar zum Zwecke der Anstellung zusätzlichen Personals und der Implementierung von Pilotprojekten im Zusammenhang mit neuen Wahltechnologien – führte Hadžiabdić an.
Sie fügte hinzu, dass sie immer noch die Genehmigung dieser zusätzlichen Mittel erwarten.
Die Ausschreibung der Lokalwahlen in BiH erfolgte zu einem Zeitpunkt, als die Republik Srpska versucht, die Befugnisse des SIP herauszufordern und plant, die Wahlen in diesem Entität eigenständig durchzuführen, weshalb in der Nationalversammlung der RS auch ein spezielles Wahlgesetz verabschiedet wurde. Allerdings wird über die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes erst der Verfassungsgerichtshof der RS und dann wahrscheinlich auch der Verfassungsgerichtshof von BiH entscheiden. (8.5.)