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Polen ist das einzige unter den sechs angeklagten Staaten des Gerichtshofs der Europäischen Union, das von der Europäischen Kommission wegen Nichtumsetzung neuer EU-Urheberrechtsvorschriften verklagt wurde. Es geht unter anderem um Tantiemen für Autoren von Online-Plattformen.

Der Fall betrifft zwei EU-Richtlinien zum Urheberrecht, nämlich die neue Richtlinie über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und die Richtlinie über das Urheberrecht bei bestimmten Online-Übertragungen.

Die erste Regelung bezog sich unter anderem auf das Verhältnis zwischen Urheberrechtsinhabern und Internetplattformen. Es geht hier zum Beispiel um Fragen der Entlohnung von Künstlern, Schöpfern, Zeitungsverlegern und Journalisten, deren Werke im Internet genutzt werden. Die zweite, also Vorschriften über Online-Übertragungen und -Reübertragungen von Fernseh- und Radioprogrammen, erleichterte es den Sendern, einige Programme im Ausland online bereitzustellen. Beide sollten die veralteten EU-Vorschriften auf diesem Gebiet modernisieren, zum Vorteil für Schöpfer und Verbraucher.

Die Mitgliedstaaten hatten Zeit bis Juni 2021, um die Vorgaben der Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Als einige von ihnen dies nicht taten, griff die Kommission ein, die anfangs die Länder zur Behebung der Mängel aufforderte und im Februar 2023 elf Klagen gegen insgesamt sechs Mitgliedstaaten einreichte: gegen Bulgarien, Dänemark, Finnland, Lettland, Polen und Portugal im Zusammenhang mit der fehlenden Umsetzung der ersten Richtlinie und gegen Bulgarien, Finnland, Lettland, Polen und Portugal wegen der Nichtmeldung der vollständigen Umsetzung der zweiten Richtlinie.

Am Dienstag hat die polnische Regierung einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Urheberrechts und verwandter Rechte angenommen, der diese beiden Richtlinien umsetzt.

Die anderen von der Kommission vor dem Gerichtshof der Europäischen Union angeklagten Mitgliedstaaten haben die Vorschriften bereits im letzten Jahr umgesetzt. Das finnische Parlament hat sie noch Ende Februar 2023 angenommen und Anfang April des gleichen Jahres umgesetzt, ähnlich wie Lettland. Dänemark – konsultierte sie noch im März und führte sie ab dem 1. Juli des vorherigen Jahres in Kraft. Bulgarien implementierte die Bestimmungen beider EU-Richtlinien Ende 2023 und Portugal vollendete die Umsetzung der Vorschriften im Juni 2023.

So wurde beispielsweise in Lettland, um den Schöpfern eine angemessene Vergütung zu gewährleisten, eine Transparenzpflicht eingeführt. Sie verpflichtet unter anderem Plattformen, dem Schöpfer mindestens einmal im Jahr aktuelle und umfassende Informationen über die Nutzung seines Werks bereitzustellen, einschließlich der Art der Nutzung, der erzielten Einnahmen und der Vergütung. Die Änderungen sehen auch Rechte des Schöpfers im Falle von Streitigkeiten vor. Der Schöpfer hat nämlich das Recht, von dem Urheberrechtsinhaber eine zusätzliche Vergütung zu fordern, wenn zum Beispiel die im Vertrag festgelegte als zu niedrig im Vergleich zu den Einnahmen aus der Nutzung des Werks angesehen wird; der Schöpfer wird auch das Recht haben, eine Vertragsänderung und die Festlegung einer angemessenen Vergütung sowie die Zahlung des Vergütungsunterschieds zu fordern.

In Finnland haben EU-Regulierungen hauptsächlich neue Ausnahmen zum finnischen Urheberrechtsgesetz hinzugefügt. In Finnland haben Schöpfer grundsätzlich das ausschließliche Recht zu entscheiden, ob ihre urheberrechtlich geschützten Werke vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen. Eine der neuen Ausnahmen erlaubt den Nutzern, Kopien von Werken oder deren Teile beispielsweise zu wissenschaftlichen Zwecken zu vervielfältigen, vorausgesetzt, sie haben einen legalen Zugang zum Werk und vorausgesetzt, dass der Autor dieses Recht nicht ausdrücklich vorbehält. Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ist auch erlaubt zu Zwecken der Parodie, in Karikaturen und Pastiche. Noch bevor die EU-Vorschriften eingeführt wurden, wurde Parodie in Finnland als zulässig angesehen, vorausgesetzt, sie stellte ein originales Werk dar, jetzt muss die Parodie nicht mehr die Anforderung der Originalität erfüllen.

(14.05.2024)