Brüssel – Die Europäische Kommission untersucht „ohne Frist“ ihr Prüfungsgesetz zur Amnestie, das in Spanien von der Regierung von Pedro Sánchez zur Begünstigung der Verurteilten und Angeklagten im Zusammenhang mit dem Unabhängigkeitsprozess Kataloniens gefördert wurde und am Donnerstag vom Abgeordnetenhaus mit einer knappen Mehrheit verabschiedet wurde.
Das „Organische Gesetz zur Amnestie zur institutionellen, politischen und sozialen Normalisierung in Katalonien“, das vom Abgeordnetenhaus ungeachtet des Vetos des Senats verabschiedet wurde, entstand aus den Vereinbarungen, die die PSOE mit den separatistischen Parteien ERC und Junts im Austausch für deren Unterstützung bei der Amtseinführung von Sánchez getroffen hat.
Ziel ist es, alle Beteiligten an souveränen und separatistischen Mobilisierungen zwischen dem 1. November 2011 und dem 13. November 2023 zu amnestieren. Es umfasst sowohl die Verurteilten aufgrund der Konsultation vom 9. November 2014 als auch jene des Unabhängigkeitsreferendums von 2017 sowie die Einstellung der Ermittlungen wegen der anschließenden Unruhen gegen das Urteil des Obersten Gerichtshofs.
Mit ihrer Prüfung möchte die Kommission analysieren, ob der Text mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, insbesondere mit den Regeln zu Terrorismus, Korruption und dem Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union.
„Wir haben keinen spezifischen Zeitrahmen für den Abschluss unserer Bewertung“, sagte eine Kommissionssprecherin auf einer Pressekonferenz in Brüssel, als sie nach den Zeiträumen für die Bekanntgabe der Schlussfolgerungen der Kommission zu einem Text gefragt wurde, den sie seit seiner Registrierung im November des vergangenen Jahres kennt und der seit letztem März nicht mehr geändert wurde.
Wie betont wurde, haben die Dienste der Kommission während des gesamten Prozesses „engen Kontakt“ zu den spanischen Behörden gehalten und seinen Verlauf „mit großer Aufmerksamkeit“ verfolgt.
„Jetzt, da das Gesetz gerade verabschiedet wurde, kann die Kommission es analysieren“, sagte die Kommissionssprecherin Anitta Hipper, die darauf hinwies, dass Brüssel die Lage weiter beobachten werde, „auch im Kontext der Vorbereitung des Rechtsstaatlichkeitsberichts“, der jedes Jahr die demokratische Gesundheit der Mitgliedstaaten bewertet und dessen Veröffentlichung für den 3. Juli vorgesehen ist.
Damit bleibt die Kommission vorsichtig in Bezug auf den Prüfungsprozess, den ihre Rechtsdienste durchführen werden, der aber anschließend vom Kollegium der Kommissare entweder im schriftlichen Verfahren oder mündlich in einer ihrer wöchentlichen Sitzungen behandelt werden muss.
Brüssel legt nicht fest, ob das Ergebnis der Prüfung vor den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament, die vom 6. bis 9. Juni stattfinden, veröffentlicht wird, aber von Europa Press konsultierte Quellen der Kommission halten es für „nicht ratsam“, dass die Meinung der Kommission zu einer „sensiblen“ Angelegenheit im Wahlkampf bekannt gegeben wird. (30. Mai)