BRÜSSEL – Die Europäische Kommission schaltet den Europäischen Gerichtshof ein, um die Steuerbefreiung für Sparbücher in Belgien anzufechten. Die Kommission hatte dafür bereits zwei Warnungen ausgesprochen.
Die Zinsen auf Sparbücher sind in Belgien bis zu 1.020 Euro von der Quellensteuer befreit. Im Oktober 2020 leitete die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Da die Bedingungen für diese Steuerbefreiung so spezifisch sind, können ausländische Banken nicht mit belgischen konkurrieren, argumentierte die Kommission. Das verstößt gegen den freien Dienstleistungsverkehr. Auch auf ausländischen Sparkonten sollten die Zinsen steuerfrei sein.
Der belgische Bundesfinanzminister Vincent Van Peteghem, ein Christdemokrat, bat Ende 2022 die Belgische Nationalbank und die Finanzaufsicht FSMA um eine Stellungnahme, aber das Regime änderte sich bisher nicht. In seinem Plan für eine Steuerreform schlug Van Peteghem in der letzten Legislaturperiode vor, eine allgemeine Befreiung für alle Kapitaleinkünfte einzuführen, aber die Regierung von Premierminister Alexander De Croo erzielte darüber keine Einigung. Nach zwei Verwarnungen zieht die Europäische Kommission nun vor den Europäischen Gerichtshof, kündigte die EU-Exekutive am Donnerstag an.
Belgien muss sich auch in einem anderen Fall vor dem Europäischen Gerichtshof vertreten lassen. Belgien verlangt von Projektentwicklern, die nicht in Belgien anerkannt sind, eine finanzielle Garantie von 100 Prozent, während sie für inländische Unternehmer nur 5 Prozent beträgt. Dies mache es für ausländische Entwickler „außerordentlich schwierig“, in den belgischen Markt einzutreten, meint die Kommission.
25/07/2024