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This article has been translated by Artificial Intelligence (AI). The news agency is not responsible for the content of the translated article. The original was published by dpa.

Wien (dpa) – Menschenrechtsverletzungen an den Grenzen der Europäischen Union werden von den nationalen Behörden unzureichend untersucht, und „ein Gefühl der Straflosigkeit herrscht vor“, erklärte ein EU-Bericht am Dienstag.

„Es gibt nur sehr wenige nationale Untersuchungen zu Vorfällen, die zu Todesfällen und mutmaßlicher Misshandlung von Migranten und Flüchtlingen an den Grenzen führen“, sagte der Bericht der in Wien ansässigen EU-Agentur für Grundrechte (FRA). „Nur sehr wenige nationale Gerichtsverfahren führen zu Verurteilungen.“

Der Grenzschutz ist in der EU ein heikles Thema. Die Regierungen – insbesondere an den östlichen und südlichen Grenzen der Union – stehen unter starkem öffentlichem Druck, die irreguläre Migration zu verringern und unbefugte Grenzübertritte an Land- und Seegrenzen zu stoppen. Einige Kampagnengruppen verweisen jedoch auf die Härten, denen irreguläre Migranten ausgesetzt sind, und plädieren dafür, dass diese aufgenommen werden.

Der FRA-Bericht erwähnt Vorwürfe von „körperlicher Gewalt, Misshandlung, unterlassener Hilfeleistung in Not, Ausziehen der Kleidung, Diebstahl und/oder Zerstörung von Eigentum, gewaltsamer Trennung von Familien und summarischer Ausweisung von Asylsuchenden“.

Zum Beispiel berichtet der Bericht, dass griechische Polizisten auf der Insel Kos im Jahr 2022 zwei Palästinenser angeblich körperlich und sexuell missbraucht haben, bevor sie sie auf einem Rettungsfloß auf dem Meer aussetzten, nach welchem das Paar von türkischen Küstenwachen gerettet wurde.

Laut FRA bringen Opfer ihre Fälle wegen der Seltenheit von Verurteilungen vor nationalen Gerichten vor den in Straßburg ansässigen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – der nicht mit der EU verbunden ist.

Die Agentur fordert die nationalen Behörden auf, „schnelle und effektive Untersuchungen“ durchzuführen, ausreichende Beweise vorzulegen und die Opfer in diese Untersuchungen einzubeziehen. (30. Juli)