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Prag – Seit dem 1. August gilt in Tschechien und in der gesamten Europäischen Union die erste Rechtsvorschrift zur Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI), auch bekannt als AI Act. Sie verbietet beispielsweise die biometrische Kategorisierung von Bürgern und KI, die Menschen manipuliert, Kinder missbraucht oder Menschen nach ihrem sozialen Verhalten klassifiziert. Die Verordnung vereinfacht gleichzeitig die Entwicklung, den Betrieb und den freien Verkehr von KI-Diensten und -Produkten im Binnenmarkt der EU. Dies habe das Kabinett des stellvertretenden Ministerpräsidenten für Digitalisierung Ivan Bartoš (Piráti) in einer Pressemitteilung erklärt.

„Tschechien hat sich während seiner Präsidentschaft maßgeblich für die Entstehung des AI Act eingesetzt, der unsere Antwort auf die Herausforderungen des schnellen technologischen Fortschritts darstellt. Wir wollen die ethische und transparente Nutzung von künstlicher Intelligenz gewährleisten, die Grundrechte der Bürger schützen und unseren Unternehmen ermöglichen, führend in der Branche zu werden. Wir sind die Ersten, die sich diesem Thema umfassend widmen und setzen mit diesem Schritt globale Standards für sichere und verantwortungsvolle künstliche Intelligenz. Die Bürger werden somit geschützt und haben die Gewissheit, dass die künstliche Intelligenz in ihrem Interesse arbeitet“, erklärte Bartoš.

Ziel der Verordnung ist laut Bartoš neben dem Schutz der Bevölkerung auch die Förderung von Innovationen. Der AI Act sieht die Einrichtung eines sogenannten Sandkastens vor, einer kontrollierten Umgebung, in der KI-Systeme unter realen Bedingungen vor ihrer Markteinführung getestet werden können. Mehrere EU-Mitgliedstaaten können gemeinsam einen solchen Sandkasten einrichten. Unternehmern helfen diese Maßnahmen, die anfänglichen Kosten zu senken und ihre Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Wettbewerb zu steigern.

Teil des AI-Innovationspakets ist auch ein KI-Innovationspaket, das kleine und mittelständische Unternehmen und Start-ups bei der Entwicklung von künstlicher Intelligenz unterstützen soll. Es ermöglicht europäischen Start-ups beispielsweise die Nutzung von Supercomputern für das Training von verantwortungsvollen KI-Modellen. Der AI Act ist laut Bartoš keine Regulierung im traditionellen Sinne, sondern konzentriert sich auf den Schutz der Menschen vor Missbrauch durch künstliche Intelligenz und Hochrisiko-KI-Systeme. Je höher das Risiko des betreffenden KI-Systems, desto strengere Regeln müssen für seine Nutzung eingehalten werden. (1. August)