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Niederlande ist nicht das einzige Land, das hinterherhinkt, befindet sich jedoch weit hinten. Die Hunderte von Milliarden Euro, die über den europäischen Corona-Wiederaufbaufonds im Jahr 2021 bereitgestellt wurden, sind bei weitem noch nicht von den EU-Mitgliedstaaten ausgegeben worden, wie aus einem am Montag veröffentlichten Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervorgeht.

Die Niederlande haben erst im Mai dieses Jahres einen ersten Antrag über 1,3 Milliarden Euro gestellt, sagte ein Sprecher des Europäischen Rechnungshofs. Die Regierung hat auch damals erst ihre Unterschrift unter die Sonderregelung gesetzt, sagte er. Die Regelung ist seit 2021 in Kraft.

Mit dem Geld aus dem Fonds (RRF) können alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Projekte investieren, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu überwinden. Es handelt sich beispielsweise um Investitionen in die Digitalisierung und den grünen Wandel.

Die Europäische Kommission hat diesen ersten Antrag der Niederlande inzwischen genehmigt. Die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten werden die Genehmigung zu einem späteren Zeitpunkt erörtern.

Die Niederlande wollen diese ersten 1,3 Milliarden für Investitionen in Gesundheit, Bildung, den Bau erschwinglicher Wohnungen und Digitalisierung ausgeben. Für die Niederlande sind insgesamt 5,4 Milliarden Euro verfügbar.

Ende letzten Jahres hatte weniger als ein Drittel der EU-Länder das für sie verfügbare Budget aus dem Fonds beantragt. Von dem Geld, das bisher aus Brüssel an die Mitgliedstaaten überwiesen wurde, ist zudem nur etwa die Hälfte bei den „Endempfängern“, darunter private Unternehmen und Schulen, angekommen.

Der Europäische Rechnungshof warnt vor dem Risiko, dass die Anträge auf europäisches Geld aus dem Wiederaufbaufonds weiter verzögert werden und die Projekte nicht rechtzeitig abgeschlossen werden. Die Mitgliedstaaten können daher „nicht von den erwarteten wirtschaftlichen und sozialen Vorteilen profitieren“, sagt der Rechnungshof. Das Budget bleibt bis August 2026 verfügbar.

„Das RRF-Geld muss rechtzeitig eingesetzt werden, damit die Maßnahmen ohne Probleme vor dem Ende der Fazilität umgesetzt werden können. Dadurch wird auch das Risiko ineffizienter oder unregelmäßiger Ausgaben verringert“, sagt Ivana Maletić, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs.

Einmal ausgezahltes Geld kann nicht zurückgefordert werden.