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Stoppen Sie ungebremst die Nutzung personenbezogener Daten zur Zielgruppenausrichtung von Werbung.
Das ist populär gesagt die Botschaft des Europäischen Gerichtshofs. Am Freitag griff das Gericht gegen die Nutzung von Personendaten zu Werbezwecken in sozialen Medien ein.
Wenn dies „ohne zeitliche Begrenzung und ohne Unterscheidung zwischen Datentypen“ geschieht, verstößt es gegen die allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR) der EU. Dies stellt das Gericht laut der deutschen Nachrichtenagentur dpa fest.
Der konkrete Fall wurde vom österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems angestrengt.
Er hat bereits zwei große Gerichtsverfahren gegen Facebook gewonnen, die für die Nutzung von Daten von Bedeutung sind.
Im aktuellen Fall ging Schrems vor ein österreichisches Gericht. Ziel war es, Facebooks Umgang mit seinen persönlichen Informationen zu stoppen.
Die Situation entstand, nachdem Schrems öffentlich über seine Homosexualität gesprochen hatte. Er beschwerte sich darüber, dass Facebook die Information unter anderem für gezielt auf ihn gerichtete Werbung nutzte.
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