Straßburg – Der von der scheidenden deutschen Regierung in Brüssel eingereichte Haushaltsplan für das kommende Jahr verstößt gegen die Empfehlungen der EU-Kommission zur Einhaltung der europäischen Schuldenregeln. Die veranschlagten Nettoausgaben dürften über den einschlägigen Obergrenzen liegen, teilte die EU-Kommission mit. Bei Verstoß gegen die EU-Schuldenregeln droht ein Strafverfahren.
Der Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 wurde bislang nur – mit bestehenden Lücken in Milliardenhöhe – vom Kabinett in Berlin beschlossen. Das Ende der Koalition aus SPD, Grünen und FDP verhinderte den ebenfalls noch notwendigen Beschluss im Bundestag. Erwartet wird nun, dass der Haushalt 2025 erst im Frühjahr oder Sommer beschlossen wird von der dann neuen Bundesregierung. Nach einem heftigen Streit über den Haushalt hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) Finanzminister Christian Lindner (FDP) Anfang des Monats entlassen.
Mittelfristiger Haushaltsplan aus Berlin fehlt weiter
Neben den Haushaltsplänen der Länder des Euro-Raums für das kommende Jahr bewertete die Europäische Kommission auch die von allen EU-Mitgliedsländern verpflichtend einzureichenden mittelfristigen Haushaltspläne. Um für solide Finanzen gemäß der europäischen Schuldenregeln zu sorgen, muss jedes Land zusammen mit der EU-Kommission einen solchen vierjährigen Haushaltsplan aufstellen. Dieser hätte eigentlich bis Mitte Oktober eingereicht werden sollen.
Deutschland hat dies aber – wie laut EU-Kommission fünf weitere Länder auch – noch nicht getan. Man sei nach dem Regierungsbruch weiter in Kontakt mit der Brüsseler Behörde, hieß es. EU-Kommissionsvize Valdis Dombrovskis sagte, die Kommission erwarte, dass Deutschland seine mittelfristige Finanzstrukturplanung nach den Neuwahlen im Februar vorlegen werde.
Mitte Oktober hatte die Bundesregierung zudem signalisiert, wegen der schlechten Wirtschaftslage mehr Zeit für die Anpassung der Ausgaben zu brauchen. Statt eines Vier-Jahre-Plans könnte die Bundesrepublik einen siebenjährigen Plan für den Haushalt aufstellen – dies ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Schuldenregeln gelten für alle EU-Staaten
Die europäischen Schuldenregeln, auch Stabilitäts- und Wachstumspakt genannt, gelten für alle Mitgliedsländer der EU. Das Regelwerk schreibt unter anderem vor, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf. Gleichzeitig muss das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit unter drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gehalten werden. Wer die Grenzen übertritt, riskiert ein Strafverfahren.
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde im Frühjahr reformiert. Vor allem Ex-Bundesfinanzminister Lindner hatte sich für strenge Regeln stark gemacht. (26. Dezember)
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