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BRÜSSEL – Die Europäische Kommission hat in einem Bericht im Rahmen des Mechanismus zur Überwachung visafreier Reisen festgestellt, dass die Partner des Westbalkans, einschließlich Serbien, die EU-Anforderungen für visumfreies Reisen erfüllen, und Empfehlungen für weitere Verbesserungen in dieser Angelegenheit gegeben.

Der Bericht der Kommission zeigt, dass nur im Falle Georgiens die Möglichkeit einer Gefährdung des visafreien Reisens besteht. Die Europäische Kommission teilte mit, dass sie am 6. Dezember den siebten Bericht im Rahmen des Visaaussetzungsmechanismus angenommen hat, der die visafreien Reiseregelungen der EU mit den Partnern des Westbalkans und der Östlichen Partnerschaft sowie den Ländern der östlichen Karibik und Lateinamerikas überwacht. Die Kommission bewertete, dass Serbien und ebenso Albanien, Bosnien und Herzegowina, Moldawien, Montenegro und Nordmazedonien Maßnahmen ergriffen haben, um auf mehrere Empfehlungen zu reagieren, die im sechsten Bericht im Rahmen des Visaaussetzungsmechanismus gegeben wurden, jedoch zusätzliche Maßnahmen ergreifen müssen, insbesondere um ihre Visapolitiken mit der Visapolitik der EU in Einklang zu bringen. „Für die EU-Nachbarschaft bleibt der Fortgang der Visaliberalisierung ein starkes Mittel zur Unterstützung von Reformen und zur Verstärkung der Zusammenarbeit mit der EU in den Bereichen Migration, Grenzverwaltung und Sicherheit“, erklärte die Kommission. Der Bericht enthält zwei Empfehlungen, die Serbien betreffen und weiteren Fortschritt bei der Angleichung der Visapolitik an die Liste der Länder, für deren Einreise in die EU ein Visum erforderlich ist, sowie die vollständige Umsetzung der Rückführungsabkommen mit Drittstaaten zwischen der EU und Serbien erwarten. Der Bericht hebt hervor, dass Serbien ein visafreies Reiseabkommen mit 16 Ländern hat, deren Bürger ein Visum für die Einreise in die EU benötigen, konstatiert jedoch auch, dass Serbien ein vollständiges Visaabkommen für Bürger von sechs Ländern eingeführt hat, um seine Politik besser an die der EU anzugleichen.

Aufgrund des Risikos irregulärer Migration in die EU erwartet die Kommission einen schnelleren Fortschritt Serbiens bei der Angleichung der Visapolitik. Im Bereich der Zusammenarbeit in Bezug auf Migration, Grenzverwaltung und Rückführung wird erwähnt, dass Serbien weiterhin positiv bei der Umsetzung des EU-Aktionsplans für den Westbalkan engagiert ist und eine neue Strategie zum integrierten Grenzmanagement für den Zeitraum 2022–2027 und einen Aktionsplan für 2022–2024 umsetzt. Es wird ebenso auf die Zusammenarbeit Serbiens im Bereich Migration und Grenzmanagement mit Frontex und den EU-Mitgliedstaaten hingewiesen, sowie auf seine Sicherheitszusammenarbeit mit Agenturen wie Europol, Eurojust und Interpol. Bezüglich der Ukraine und des Kosovo hat die Kommission bewertet, dass die Bedingungen für die Visaliberalisierung weiterhin erfüllt sind, jedoch Maßnahmen erforderlich sind, um auf die Empfehlungen der Kommission zu reagieren.

Jedoch wird im Fall Georgiens angedeutet, dass aufgrund jüngster Ereignisse im Land Überlegungen über die mögliche Aktivierung des Visaaussetzungsmechanismus für bestimmte Personengruppen im Gange sind. Georgien wird gleichzeitig aufgerufen, zusätzliche dringende Maßnahmen zu ergreifen, um auf die Empfehlungen der Kommission zu reagieren, insbesondere im Bereich des Schutzes grundlegender Rechte, um die Aktivierung dieses Mechanismus zu vermeiden und weiterhin die Standards für die Visaliberalisierung zu erfüllen. Die Europäische Kommission erklärte, sie werde weiterhin die Erfüllung der Visaliberalisierungsvoraussetzungen überwachen und die Ergebnisse in ihr jährliches Erweiterungspaket und, wo relevant, in die EU-Beitrittsverhandlungen einfließen lassen. Der Bericht stellt fest, dass visafreies Reisen „die Mobilität und zwischenmenschliche Kontakte erleichtert, den Reise- und Tourismussektor fördert und den kulturellen und akademischen Austausch unterstützt“, weist jedoch darauf hin, dass es erhebliche Herausforderungen im Zusammenhang mit irregulärer Migration und Sicherheit darstellen kann. Die Kommission betonte, dass sie dem Europäischen Parlament und dem Rat weiterhin einmal jährlich Bericht erstatten werde. (9. Dezember)