Die Europäische Kommission hat die Obergrenze für landwirtschaftliche Beihilfen, die die Mitgliedstaaten ohne vorherige Ankündigung an Brüssel gewähren können, auf 50.000 Euro erhöht und die nationale Obergrenze auf 2% der Produktion angehoben.
Brüssel schlägt außerdem vor, die Rechte der Erzeuger in der Lebensmittelkette zu stärken, indem sie vorschlägt, dass schriftliche Verträge eine „allgemeine Verpflichtung“ zwischen Landwirten und Käufern werden und Kostenschwankungen berücksichtigen.
Laut einer Mitteilung wurde die Obergrenze von „de minimis“-Beihilfen pro Unternehmen über drei Jahre hinweg von 25.000 auf 50.000 Euro erhöht, „um verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, einschließlich der gesammelten Erfahrungen sowie der Marktentwicklung und der außergewöhnlichen sektorspezifischen Inflation in den letzten Jahren sowie der bis zum Ende des Geltungszeitraums der Verordnung prognostizierten Inflation“.
Die Kommission hat zudem die nationale Obergrenze von 1,5 % auf 2 % der nationalen Agrarproduktion, basierend auf der Produktion des Mitgliedstaats, aktualisiert und den Bezugszeitraum, der 2012-2017 betrug, bis 2023 verlängert, sowie die sektorale Obergrenze gestrichen, die verhinderte, dass Mitgliedstaaten „de minimis“-Beihilfen gewähren, die 50 % der nationalen Obergrenze für denselben Produktsektor überschreiten.
Die Kommission will auch die Regeln für Verträge zwischen Landwirten und Käufern stärken, indem einerseits schriftliche Verträge eine allgemeine Verpflichtung werden und andererseits die Art und Weise verbessert wird, wie langfristige Verträge die Marktentwicklung und die Schwankungen der Kosten und wirtschaftlichen Bedingungen berücksichtigen, laut einer Mitteilung.
Die Mechanismen der Mediation zwischen Lieferanten und Käufern sollen verpflichtend werden, wobei der Vorschlag auch die Stärkung der Erzeugerorganisationen in der Lebensmittelkette und eine neue Verordnung zur grenzüberschreitenden Anwendung der Regeln gegen unlautere Handelspraktiken umfasst.