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Bratislava – Der slowakische Präsident Peter Pellegrini hat am Freitag ein neues Gesetz unterzeichnet, das die Unterstützung und Effizienz des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union (EU) fördern soll. Auch das Gesetz über die Staatsanwaltschaft, das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung werden geändert. Dies teilte das Büro des Präsidenten der Slowakischen Republik mit, berichtet die Nachrichtenagentur TASR.

In das Gesetz über die Staatsanwaltschaft wird eine spezielle Organisationsabteilung für schwere Kriminalität verankert. Ihre Aufgabe besteht darin, insbesondere den ordnungsgemäßen Vollzug der Aufgaben der Staatsanwaltschaft im Schutz der finanziellen Interessen der EU zu gewährleisten. Dies geschieht insbesondere im Bereich der Führung, Leitung und Überwachung der Tätigkeit der untergeordneten Staatsanwaltschaften bei der Überwachung der Gesetzmäßigkeit vor der Eröffnung eines Strafverfahrens und im Ermittlungsverfahren sowie im Verfahren vor Gericht.

Im Strafgesetzbuch wird durch die neue Gesetzgebung die Bestimmung über die Strafe für die Einfuhr von Waren geändert. Derzeit sieht das Gesetz für den Fall, dass jemand „in beträchtlichem Umfang“ Zölle oder andere bei der Einfuhr von Waren erhobene Abgaben verkürzt oder nicht zahlt, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren vor. Neu gilt die Strafe, wenn jemand Zölle oder andere Abgaben „in einem Umfang von mindestens 10.000 Euro“ nicht zahlt. Die Änderung des Umfangs des Tatbestands reflektiert die Anforderung der EU-Richtlinie.

Im Strafgesetzbuch wurden auch weitere Änderungen aufgenommen, die die Grundsätze der Verhängung von Sanktionen und Strafen so anpassen, dass der Schwerpunkt auf den Entzug von Erträgen aus Straftaten und den Schutz der finanziellen Interessen der EU gelegt wird. Daher werden im Falle von Straftaten, die die finanziellen Interessen schädigen, die Bedingungen der obligatorischen Verhängung einer Freiheitsstrafe, des Verzichts auf eine Strafe, des bedingten Aufschubs der Vollstreckung der Freiheitsstrafe und der Verjährung neu geregelt.

Die Grundsätze des Strafverfahrens werden durch den Grundsatz ergänzt, dass „die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte im Strafverfahren auf den angemessenen Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union achten“.

Dank der neuen Gesetzgebung wird im Gesetz über die Staatsanwälte und Rechtsanwärter der Staatsanwaltschaft die Verpflichtung geschaffen, eine spezialisierte Ausbildung der Staatsanwälte im Bereich des Schutzes der finanziellen Interessen der EU sicherzustellen.

Das neue Gesetz wird am Tag der Verkündung in Kraft treten. (13. Dezember)

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