Brüssel – Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj ist für Februar nach Brüssel eingeladen worden. Das teilte ein Sprecher von EU-Ratspräsident Charles Michel am 22. Dezember mit. Darüber hinaus bestätigte er, dass für den 3. Februar ein EU-Ukraine-Gipfel geplant sei. Daran werden ihm zufolge aber nicht die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Staaten teilnehmen. Geplant sei, dass die Europäische Union von Kommissionschefin Ursula von der Leyen und Michel vertreten werde.
Selenskyj war zuvor zu seiner ersten Auslandsreise seit Beginn von Russlands Krieg gegen die Ukraine nach Washington gereist. Bislang ließ sich der ukrainische Präsident stets digital aus der Ukraine zuschalten. (22. Dezember)
EU-Vergleich: Bei den Frauenrechten in Deutschland hapert es
Brüssel – Frauen werden durch die Rechtslage in Deutschland teils stärker in ihrer Selbstbestimmung eingeschränkt als in anderen EU-Staaten. Das gilt etwa für Schwangerschaftsabbrüche und den Zugang zu Verhütungsmitteln, wie eine Untersuchung des wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments ergeben hat.
Anders als in vielen anderen EU-Ländern muss sich eine Frau in Deutschland vor einem Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt, einer Ärztin oder anerkannten Stellen beraten lassen, damit sie sich nicht strafbar macht. Zudem ist eine Wartezeit zwischen dem Datum, an dem ein Schwangerschaftsabbruch erstmals beantragt wird, und dem Tag, an dem er vorgenommen wird, vorgeschrieben. Auch eine solche Regel gibt es in mehreren anderen EU-Staaten nicht.
Ferner braucht es für Antibabypillen und Hormonpflaster ein ärztliches Rezept und eine Eizellspende ist verboten. Auch hier haben viele andere Länder liberalere Regelungen. «Deutschland sollte seine Gesetze an die Realitäten des 21. Jahrhunderts anpassen», sagte FDP-Europaabgeordneter Moritz Körner dem «Spiegel». Körner hatte die Untersuchung beim wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegeben. (22. Dezember)
EuGH: Kein Schadenersatz für kranke Menschen wegen Luftverschmutzung
Luxemburg – Wer durch verschmutzte Luft krank geworden ist, kann keinen Schadenersatz vom Staat verlangen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 22. Dezember in Luxemburg. Die europäischen Richtlinien zur Luftqualität verleihen dem Einzelnen keine Rechte, die zu Schadenersatz führen könnten, wie die Richter mitteilten.
Die EU-Länder könnten aber unter Umständen nach nationalen Vorschriften haftbar sein. Das schloss der EuGH ausdrücklich nicht aus. Außerdem erinnerte der EuGH daran, dass Einzelpersonen das Recht haben müssen, von den Behörden Maßnahmen für bessere Luft zu erstreiten. Dazu zählen zum Beispiel Luftreinhaltungspläne oder Diesel-Fahrverbote.
In Deutschland sieht das für Umweltfragen zuständige Bundesministerium in der EuGH-Entscheidung eine wichtige Klarstellung. Der Gerichtshof habe hier für «Klärung und Orientierung gesorgt», schrieb ein Sprecher am Donnerstag auf dpa-Anfrage. Gleichwohl müsse es Bürgerinnen und Bürgern möglich sein, nationale Behörden zu Maßnahmen für saubere Luft zu bewegen, hieß es weiter. Dies sei in Deutschland gewahrt: Wenn etwa kommunale Behörden keine ausreichenden Luftreinhaltepläne aufstellten, stehe Betroffenen der Rechtsweg offen. (22. Dezember)
Esch beendet Festjahr als Europäische Kulturhauptstadt
Esch/Alzette – Mit einer großen Abschlussfeier hat Luxemburgs zweitgrößte Stadt Esch ihr Programm als Europäische Kulturhauptstadt 2022 beendet. Hunderte kamen, um in einer bunten Show einen Rückblick auf die Höhepunkte des Kulturjahres zu genießen. «Das Jahr war ein Erfolg», sagte die Generaldirektorin von «Esch 2022», Nancy Braun, der Deutschen Presse-Agentur. Noch gebe es keine finalen Besucherzahlen, aber man könne von Hunderttausenden sprechen, die die 160 Projekte mit rund 2400 Events in der Region im Südwesten Luxemburgs und dem angrenzenden Frankreich besucht hätten.
Bei dem Kulturhauptstadt-Projekt waren neben Esch 18 benachbarte Gemeinden mit im Boot. Thematisch ging es im Kulturhauptstadtjahr um das, was die Region eint: Eine gemeinsame industrielle Geschichte aus Erz und Stahl, die kulturelle Vielfalt – und Visionen für ein grenzenloses Europa. Das Budget von «Esch2022» lag bei knapp 55 Millionen Euro.
Nach Umfragen des Meinungsforschungsinstituts Ilres kamen die Veranstaltungen gut an. 93 Prozent der Befragten gaben demnach an, «eine gute Zeit» verbracht zu haben. Und 59 Prozent sagten, sie empfänden die Region heute attraktiver als in der Vergangenheit.
Neben Esch trugen 2022 auch Novi Sad in Serbien und Kaunas in Litauen den Titel als Europäische Kulturhauptstadt. (22. Dezember)
Diese Zusammenstellung ist eine redaktionelle Auswahl auf der Grundlage der Europa-Berichterstattung der dpa. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei der dpa. Der EU Digest erscheint jeweils montags und donnerstags.