Brüssel (dpa) – Käufer eines Zugtickets müssen vermutlich künftig nicht mehr angeben, ob sie als Herr oder Frau angesprochen werden möchten, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag ein entsprechendes Urteil gefällt hat.
Die Richter in Luxemburg entschieden, dass die Angabe der Geschlechtsidentität eines Kunden keine notwendige Information für den Erwerb eines Tickets darstellt.
Der Fall geht auf eine Beschwerde in Frankreich zurück, wo die Vereinigung Mousse, die sich gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts einsetzt, gegen die Praxis der französischen Bahngesellschaft SNCF vorgegangen ist, geschlechtsbezogene Informationen obligatorisch zu erheben.
Die Vereinigung argumentierte, dass diese Praxis gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoße. Das höchste EU-Gericht schloss sich dieser Argumentation weitgehend an.
Gemäß dem Prinzip der Datenminimierung dürfen nur unbedingt notwendige Daten erhoben werden. Die Angabe, ob jemand als Mann oder Frau angesprochen werden möchte, wird jedoch nicht als wesentlich für die Erfüllung des Vertrages angesehen.
Aus Sicht des EuGH könnte die Bahngesellschaft eine „allgemeine, inklusive“ Sprache verwenden, um den Eingriff in den Datenschutz zu minimieren.
Darüber hinaus wurden die Kunden nicht darüber informiert, warum diese Daten erhoben werden oder welches Interesse dahinter steht, so das Urteil.
Ein französisches Gericht muss nun über den spezifischen Fall entscheiden, unter Berücksichtigung der Vorgaben des höchsten europäischen Gerichts.
Auch in Deutschland muss das EuGH-Urteil beachtet werden. Beim deutschen Bahnkonzern Deutsche Bahn ist es bereits möglich, auf dem Online-Portal und in der App eine „neutrale Anrede“ auszuwählen. (9. Januar)