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Stockholm – EU-Direktive über Mindestlöhne sollten in ihrer Gesamtheit zurückgezogen werden, laut einem Generalanwalt beim EuGH. Der Vorschlag über Mindestlöhne verstößt gegen das EU-Recht, schreibt der Generalanwalt in einer Stellungnahme.

Die Nachricht folgt damit der Linie von Schweden und Dänemark, die gefordert haben, dass der EuGH die Richtlinie von 2022 aufhebt, da sie behaupten, dass der EU das Mandat fehlt, Entscheidungen über Löhne zu treffen.

Dänemark war das erste Land, das formell die EU-Entscheidung anfocht. Im Frühling 2023 folgte die schwedische Regierung.

„Dies ist eine wichtige prinzipielle Frage, letztlich geht es um die Grenzen der Befugnisse der EU“, sagte die stellvertretende Arbeitsmarktministerin Paulina Brandberg damals zu TT.

Sowohl die Gewerkschaften als auch die Arbeitgeberparteien waren stark dagegen, dass die EU in die Lohnbildung eingreift. In den Verhandlungen mit der EU gelang es Schweden jedoch, eine Reihe von Ausnahmen von der EU-Entscheidung über Mindestlöhne durchzusetzen.

Die Stellungnahme des Generalanwalts ist rechtlich nicht entscheidend, wird jedoch oft schwer gewichtet, wenn der EuGH Entscheidungen trifft.

(14. Januar)