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Brüssel (APA) – Die EU-Agentur für Grundrechte (FRA) warnt in einem am Donnerstag veröffentlichten Papier, die von der EU in Drittstaaten geplanten Rückkehrzentren („return hubs“) müssten die Grundrechte der Migranten respektieren. Sie fordert rechtsverbindliche Vereinbarungen zum Schutz ihrer Rechte und die Einrichtung unabhängiger Überwachungssysteme. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner will Mitte März einen Vorschlag für neue EU-Rechtsvorschriften für Rückführungen vorlegen.

„Während die EU und die Mitgliedstaaten versuchen, Lösungen zur Steuerung der Migration zu finden, sollten sie nicht ihre Verpflichtungen zum Schutz des Lebens und der Rechte der Menschen vergessen. Die geplanten Rückführungszentren dürfen nicht zu rechtsfreien Zonen werden. Sie wären nur dann mit dem EU-Recht vereinbar, wenn sie robuste und effiziente Grundrechtsgarantien enthalten“, erklärte FRA-Direktor Sirpa Rautio in einer Aussendung.

EU-Kommission will Rückführungsprozess effizienter und schneller machen

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte Brunner bereits in seinem Missionsbrief im September die prioritäre Aufgabe gegeben, er müsse zur Umsetzung des Asylpakts einen „neuen, gemeinschaftlichen Ansatz zur Rückführung irregulärer Migranten entwickeln“. Der Vorschlag für eine überarbeitete Regelung wird für 11. März erwartet. Ziel der Kommission ist, den Rückführungsprozess effizienter und schneller zu machen sowie „klare Verpflichtungen zur Zusammenarbeit für rückgeführte Personen“ zu geben.

Italien ist der erste Staat der Europäischen Union, der Flüchtlinge in Albanien in Lagern außerhalb der EU unterbringen möchte. Dort sollen ihre Anträge von italienischen Beamten im Schnellverfahren geprüft werden: Wer Anspruch auf Asyl hat, darf weiter nach Italien; wer abgelehnt wird, muss zurück. Jedoch ist die italienische Regierung bis dato bei dem Versuch gescheitert, das „Albanien-Modell“ durchzusetzen, da das Berufungsgericht in Rom den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen hat. Das Grundsatzurteil des EuGH zum Vorgehen der italienischen Behörden wird noch für Februar erwartet. Ungeachtet dessen zeigten sich bereits mehrere EU-Staaten offen für europäische Rückkehrzentren; auch der ehemalige Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hatte sich beim letzten EU-Gipfel dafür ausgesprochen.

Voraussetzung sei „rechtmäßiger und vollstreckbarer Beschluss“

Im Positionspapier der FRA werden mehrere Bedingungen genannt, damit die Rückführungszentren die Grundrechte achten und mit dem EU-Recht vereinbar sind. So seien die bereits bestehenden EU-Vorschriften zu Rückführungen einzuhalten. Das EU-Recht verbietet etwa die willkürliche Inhaftierung oder Überstellung von Menschen, die ernsthaften Bedrohungen ausgesetzt wären. Kinder sollten niemals in Rückführungszentren gebracht werden, betont die FRA.

Ein „rechtmäßiger und vollstreckbarer Beschluss“, der die Einreise verweigert oder die Person anweist, die EU zu verlassen, sei die Voraussetzung für ihre Unterbringung im „return hub“. Um internationalem und EU-Recht zu entsprechen, müssten Mindeststandards für die Bedingungen und die Behandlung von Nicht-EU-Staatsangehörigen eingehalten werden. Um die Risiken von Grundrechtsverletzungen zu verringern, sollte die neue Regelung auch Bestimmungen über wirksame und unabhängige Überwachungsmechanismen enthalten.

Eine von Österreich mitinitiierte Gruppe habe bereits im Mai des Vorjahres in einem Schreiben an die EU-Kommission die Umsetzung neuer Ansätze wie Rückkehrzentren oder Asylverfahren in Drittstaaten eingefordert, teilte das Innenministerium der APA kürzlich mit. Polen habe die Prüfung „neuer innovativer Lösungen“ zu einer der Prioritäten seiner seit 1. Jänner laufenden Ratspräsidentschaft erklärt. Darüber hinaus soll auch die Arbeit an effektiveren Abschiebungen auf dem Programm des polnischen EU-Vorsitzes stehen. (07.02.2025)

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