Es geht um drei Geldstrafen, eine für den gesamten Konzern und zwei für die einzelnen Schwestergesellschaften. Air France-KLM erhielt eine Geldstrafe von 124,4 Millionen Euro, die Schwestergesellschaft KLM eine Geldstrafe von 2,7 Millionen Euro und die Schwestergesellschaft Air France eine Geldstrafe von 182,9 Millionen Euro.
Auch andere Fluggesellschaften, wie die deutsche Lufthansa, erhielten Ende 2010 Geldstrafen von der Europäischen Kommission. Es geht um einen Gesamtbetrag von 790 Millionen Euro. Die Kommission verhängte die Geldstrafen, weil die Fluggesellschaften von Dezember 1999 bis Februar 2006 gegenseitige Preisabsprachen über Luftfracht getroffen hatten.
Fünf Jahre später hob das Gericht der Europäischen Union den Beschluss der Kommission auf. Diese ließ sich jedoch nicht entmutigen und traf eine neue, besser begründete und untermauerte Entscheidung. Diese wurde von den Fluggesellschaften in einem Berufungsverfahren angefochten. Sie wollten, dass die Geldstrafe zurückgenommen oder zumindest reduziert würde. Das Gericht entschied diesmal, dass die Geldstrafe gerechtfertigt war.
Der Europäische Gerichtshof behandelt nun den Fall in der Berufung, die von den Fluggesellschaften eingelegt wurde.
(5. September)