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Wiesbaden – In Deutschland leben laut Statistik anteilig deutlich mehr Menschen allein als in den meisten anderen Staaten der Europäischen Union. Im vergangenen Jahr lag ihr Anteil bundesweit bei 20,1 Prozent und damit deutlich über dem EU-Schnitt von 15,8 Prozent, wie das deutsche Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden auf Basis von Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat mitteilte.

So lebten lediglich in den skandinavischen Ländern Finnland (25,4 Prozent), Schweden (23,5 Prozent) und Dänemark (23,2 Prozent) sowie in Litauen (22,7 Prozent) und Estland (21,8 Prozent) anteilig noch mehr Menschen allein. Besonders niedrig war die Quote hingegen in der Slowakei (3,1 Prozent), gefolgt von Zypern (8,0 Prozent), Polen (8,5 Prozent), Kroatien (9,6 Prozent) und Portugal (9,9 Prozent).

Laut den Angaben wohnten in den meisten EU-Staaten Frauen häufiger allein als Männer. So waren im vergangenen Jahr in der EU im Schnitt rund 55 Prozent aller Alleinlebenden weiblich. Zudem lebten ältere Menschen mehr als doppelt so häufig allein wie der Durchschnitt der Bevölkerung.

Erst kürzlich hatte das Bundesamt bekannt gegeben, dass sich der Anteil der Einpersonenhaushalte in Deutschland seit den 1950er Jahren mehr als verdoppelt hat. (28. Juni)

EU-Bürger sollen an Supermarktkasse leichter an Bargeld kommen

Brüssel – Menschen in der EU sollen künftig einfacher an Bargeld kommen – gleichzeitig sollen Online-Zahlungen sicherer werden. Das sehen am Mittwoch in Brüssel vorgelegte Vorschläge der EU-Kommission vor. Sie will etwa, dass Einzelhändler Scheine und Münzen ausgeben können, ohne dass Verbraucher etwas kaufen. Zudem sollen die Transparenzvorschriften etwa für Geldautomatengebühren verschärft werden.

Für mehr Sicherheit von Online-Zahlungen soll unter anderem ein System zur Überprüfung der Übereinstimmung der IBAN-Nummern und Namen der Zahlungsempfänger für Überweisungen vorgeschrieben werden.

Elektronische Zahlungen in der EU haben Kommissionsangaben zufolge in den vergangenen Jahren stetig zugenommen und 2021 einen Wert von 240 Billionen Euro erreicht (2017: 184,2 Billionen Euro). Dabei sind neue Anbieter, die sich digitale Technologien zunutze machen, in den Markt eingetreten. Gleichzeitig entstanden auch komplexere Arten von Betrug.

Mit den Reformvorschlägen für die Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD3) solle sichergestellt werden, dass der EU-Finanzsektor in der Lage ist, sich an den fortschreitenden digitalen Wandel und die damit verbundenen Risiken und Chancen anzupassen, erklärte die EU-Kommission. Dies solle insbesondere den Verbrauchern zugutekommen. (28. Juni)

Keine Einigung auf Reform bei Europawahlrecht in Sicht

Luxemburg – Die Europawahl im kommenden Jahr wird voraussichtlich nach alten Regeln abgehalten. Eine Einigung auf eine Reform des Europawahlrechts ist nicht in Sicht, wie bei einer öffentlichen Sitzung eines EU-Ministertreffens am Dienstag in Luxemburg deutlich wurde. Etliche Teilnehmer wie Dänemark, die Niederlande und Polen äußerten ihre Bedenken.

Viele EU-Mitgliedstaaten kritisierten vor allem den Vorschlag, sogenannte transnationale Listen einzuführen. Mit der Schaffung dieser Liste soll jeder Wähler zwei Stimmen bekommen: eine für die Wahl der Abgeordneten in den bisher üblichen nationalen Wahlkreisen und eine für einen EU-weiten Wahlkreis. Mit der länderübergreifenden Liste könnten beispielsweise Wahlberechtigte aus der Bundesrepublik Kandidaten aus Frankreich, Spanien oder Belgien wählen. Deutschland gehört zu den wenigen EU-Ländern, die diesen Vorschlag unterstützen. Laut Europastaatsministerin Anna Lührmann (Grüne) könnten europäische Parteien dadurch sichtbarer gemacht werden und nationale Parteien angehalten werden, eher ein «europäisches Programm» zu entwickeln.

Mehrere Mitgliedstaaten bemängelten außerdem die Idee, den 9. Mai als gemeinsamen europäischen Wahltag einzuführen, darunter auch Deutschland. Für eine Annahme neuer Regeln wäre eine einstimmige Entscheidung notwendig. (27. Juni)

Bildausschnitt: Ein silbernes iPhone steckt in einer Hosentasche.
Ermittler in EU können künftig leichter an Mails oder SMS kommen. Foto: picture alliance / dpa

Ermittler in EU können künftig leichter an Mails oder SMS kommen

Brüssel – Polizei und Justizbehörden können künftig bei der Verfolgung von Straftaten leichter grenzüberschreitend Zugang zu elektronischen Beweismitteln wie E-Mails oder SMS bekommen. Die EU-Länder verabschiedeten am Dienstag in Brüssel ein entsprechendes Gesetz.

Nach den neuen Regeln können Justizbehörden elektronische Beweismittel direkt von Telekommunikations- oder Social-Media-Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Staat anfordern. Diese müssen dann innerhalb von zehn Tagen beziehungsweise im Notfall sogar innerhalb von acht Stunden antworten.

Eine sogenannte Sicherungsanordnung soll zudem verhindern, dass Beweismittel durch die Anbieter gelöscht werden. Will jemand seinen Dienst in der EU anbieten, muss ein gesetzlicher Vertreter benannt werden, an den sich die Justizbehörden richten können.

In mehr als 50 Prozent aller strafrechtlichen Ermittlungen wird den Angaben zufolge ein grenzüberschreitendes Ersuchen für elektronische Beweise gestellt. Bisher war es demnach ein komplizierter Prozess, bei Dienstleistern in einem anderen EU-Land an elektronische Beweise zu kommen. (27. Juni)

Diese Zusammenstellung ist eine redaktionelle Auswahl auf der Grundlage der Europa-Berichterstattung der dpa. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei der dpa. Der EU Digest erscheint jeweils montags und donnerstags.