Belgien hat Anspruch auf 5 Milliarden Euro an Subventionen und 264 Millionen Euro an Darlehen aus dem Wiederaufbaufonds – offiziell die Einrichtung für Erholung und Widerstandsfähigkeit. Der Fonds wurde eingerichtet, um die EU-Mitgliedstaaten nach der Coronapandemie wirtschaftlich wieder auf die Beine zu helfen, indem Investitionen und Reformen gefördert werden, insbesondere in den grünen und digitalen Wandel.
Nach Abzug der bereits erhaltenen Vorfinanzierung meinte Belgien, Anspruch auf eine erste Auszahlung aus dem Fonds in Höhe von 658 Millionen Euro zu haben. Es handelt sich nicht um einen Blankoscheck, sondern um einen Betrag, dem zwanzig vorher festgelegte Meilensteine und Zielvorgaben gegenüberstehen, wie die Einführung eines 5G-Netzwerks, die Begrünung von Firmenwagen und die Ermöglichung von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge.
Bei einem Meilenstein beurteilt die Kommission jedoch, dass dieser nicht erreicht wurde. Es handelt sich um eine Reform, die die finanzielle und soziale Nachhaltigkeit des Rentensystems verbessern soll, unter anderem, indem ältere Menschen länger im Arbeitsprozess gehalten und eine ordentliche Mindestrente garantiert wird.
Da dieser Meilenstein nicht erreicht wurde, hat die Kommission beschlossen, die Zahlung des damit korrespondierenden Betrags auszusetzen. Unter Berücksichtigung der Vorfinanzierung, die Belgien bereits erhalten hat, handelt es sich um einen Nettobetrag von etwa 26 Millionen Euro, der auf „Hold“ gesetzt wird. Um den blockierten Betrag dennoch freizugeben, muss Belgien innerhalb von sechs Monaten eine Rentenreform durchführen, die den vereinbarten Bedingungen entspricht.