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Brüssel – Im Streit über Brexit-Regeln für die britische Provinz Nordirland hat die EU-Kommission vier neue Verfahren gegen die Regierung in London eingeleitet. Die Brüsseler Behörde warf dem Vereinigten Königreich am Freitag vor, gegen wesentliche Teile des sogenannten Nordirland-Protokolls zu verstoßen. Vertragsverletzungsverfahren können zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen und mit einer Geldstrafe enden.

Im Geiste der konstruktiven Zusammenarbeit habe man mehr als ein Jahr von bestimmten Vertragsverletzungsverfahren abgesehen, teilte die EU-Behörde mit. «Die mangelnde Bereitschaft des Vereinigten Königreichs, sich auf eine sinnvolle Diskussion einzulassen, und das fortgeschrittene Verfahren zur Verabschiedung des Nordirland-Protokoll-Gesetzes durch das britische Parlament laufen diesem Geist jedoch direkt zuwider», hieß es. Konkret gehe es bei den Vorwürfen darum, dass etwa geltende Zollvorschriften nicht eingehalten und bestimmte EU-Vorschriften nicht umgesetzt würden. Großbritannien hat nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren. (22.07.)

Spanien und Portugal widersetzen sich Gas-Notfallplan der EU

Madrid/Lissabon – Die iberischen Nachbarländer Spanien und Portugal widersetzen sich dem Vorschlag der EU-Kommission, die Staaten der Union im Falle eines Gasnotstandes während der Heizsaison zu einer Verbrauchsreduzierung um 15 Prozent zu zwingen. Die Regierung Portugals könne den Vorschlag überhaupt nicht akzeptieren, weil dieser «unhaltbar» sei, erklärte der Staatssekretär für Umwelt und Energie, João Galamba, am Donnerstag im Gespräch mit der Zeitung «Público». «Wir konsumieren Gas aus absoluter Notwendigkeit», versicherte er.

Bereits am Vortag hatte die spanische Ministerin für Ökologischen Wandel, Teresa Ribera, geklagt: «Wir können doch keine Opfer bringen, über die wir nicht gefragt worden sind.»

«Im Gegensatz zu anderen Ländern haben wir Spanier in Sachen Energieverbrauch nicht über unsere Verhältnisse gelebt»,

sagte die spanische Ministerin für Ökologischen Wandel, Teresa Ribera.

Am Mittwoch schlug die EU-Kommission vor, dass verbindliche Reduktionsziele möglich sein sollen, wenn nicht genug gespart wird. Die EU-Länder sollen zunächst auf freiwilliger Basis alles dafür tun, ihren Verbrauch in den kommenden Monaten um 15 Prozent im Vergleich zum Schnitt der vorangegangenen fünf Jahre zu verringern. (21.07.)

EZB erklärt Inflation den Kampf: Auftakt zu Serie von Zinserhöhungen

Frankfurt/Main – Getrieben von der Rekordinflation schafft die Europäische Zentralbank (EZB) die Negativzinsen ab und kündigt eine Serie von Zinserhöhungen an. Die erste Anhebung seit fast genau elf Jahren fällt mit 0,5 Prozentpunkten deutlicher aus als noch im Juni von der Notenbank in Aussicht gestellt.

Zur Freude von Millionen Sparern beschloss der EZB-Rat am Donnerstag, den Negativzins für geparkte Gelder von Geschäftsbanken von zuletzt minus 0,5 Prozent in einem Schritt auf Null zu setzen. Damit beenden die Euro-Währungshüter nach acht Jahren die Phase der Negativzinspolitik. Nun können Bankkunden wieder auf Sparzinsen hoffen und damit rechnen, dass Geldhäuser sie nicht mehr mit Minuszinsen bestrafen, wenn sie hohe Summen auf dem Konto haben.

Der Leitzins, zu dem sich Kreditinstitute bei der EZB Geld leihen können, steigt zugleich von null Prozent auf 0,50 Prozent. Die neuen Zinssätze gelten vom 27. Juli 2022 an. Die letzte Zinserhöhung um 50 Basispunkte in der EZB-Historie gab es im Juni 2000.

Kritiker werfen der EZB vor, die Zinswende viel zu spät einzuleiten. Die Teuerung im Euroraum zieht seit Monaten auf Rekordniveau an. Zugleich haben sich die Wirtschaftsaussichten infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine verschlechtert. Hebt die EZB die Zinsen in diesem Umfeld zu rasch an, könnte das vor allem für hochverschuldete Staaten in Südeuropa zur Belastung werden. Dafür will sich die EZB mit ihrem neuen Anti-Krisen-Instrument TPI vorbereiten. (21.07.)

Barrierefreiheit: EU-Kommission startet Verfahren gegen Deutschland

Brüssel – In Zusammenhang mit Regeln zur Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die Brüsseler Behörde warf Deutschland am Mittwoch vor, EU-Vorgaben nicht fristgerecht bis zum 28. Juni in nationales Recht umgewandelt zu haben. Deshalb habe man ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf die Forderungen der EU-Kommission zu reagieren. Sollte es die Bedenken im Laufe des Verfahrens nicht ausräumen, könnte am Ende eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof drohen.

Ziel der Umwandlung des EU-Rechts in nationales Recht ist, dass in jedem EU-Land die gleichen Regeln im Bereich der Barrierefreiheit gelten. Deutschland ist mit seinem Versäumnis nicht allein. Die EU-Kommission leitete Verfahren gegen 23 weitere Länder ein. (20.07.)

Diese Zusammenstellung ist eine redaktionelle Auswahl auf der Grundlage der Europa-Berichterstattung der dpa. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei der dpa. Der EU Digest erscheint jeweils montags und donnerstags.