Brüssel – Die Europäische Kommission hat Spanien und 15 weitere Mitgliedstaaten diesen Mittwoch erneut dazu gedrängt, „so bald wie möglich“ ihre Energie- und Klimapläne vorzulegen, nachdem die Frist für deren Einreichung in Brüssel am 30. Juni abgelaufen war, ein Datum, das nur Dänemark, Finnland, die Niederlande und Schweden eingehalten haben, während Österreich sanktioniert wurde, weil es nicht einmal einen Entwurf vorgelegt hat.
Der Sprecher für Energie der Europäischen Kommission, Tim McPhie, forderte die säumigen Länder bereits am 1. Juli auf und erinnerte die Hauptstädte an ihre gesetzliche Verpflichtung, diese Dokumente vorzulegen, eine Warnung, die er an diesem Mittwoch anlässlich der Präsentation des Energiezustandsberichts 2024 wiederholte.
Seitdem haben auch Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg und Lettland ihre Pläne vorgelegt, und obwohl keine offizielle Frist mitgeteilt wurde, hat Brüssel betont, dass es diese „so bald wie möglich“ haben möchte, da, wie McPhie erklärte, „die frühe Vorlage dieses Plans dazu beitragen wird, die notwendigen Investitionen zu aktivieren, um die Klimaziele für 2030 zu erreichen und zur Dekarbonisierung der europäischen Industrie beizutragen, um erschwingliche und nachhaltige Energieversorgung für Europa zu gewährleisten“.
Diese Pläne stellen sicher, dass die EU ihre Energie- und Klimaziele für 2030 erreicht, darunter die Reduzierung von Treibhausgasen, die Erreichung eines Mindestanteils von 32 % erneuerbarer Energien, die Gewährleistung einer besseren elektrischen Vernetzung oder die Erzielung einer Mindestverbesserung der Energieeffizienz um 32,5 %.
„Wir haben sehr hart daran gearbeitet, diese Ziele in der Gesetzgebung festzulegen, und jetzt liegt es an den nationalen Behörden, diese Pläne fertigzustellen und diese Gesetzgebung umzusetzen, damit Unternehmen und Bürger in ganz Europa die Vorteile unseres grünen Übergangs sehen können“, sagte der Sprecher.
Was die nächsten Schritte betrifft, erinnerte er im Juli daran, dass „es eine gesetzliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten ist, diese endgültigen Pläne vorzulegen“, was die Kommission bereits „dringlich“ in mehreren Ministertreffen angesprochen hat.
Andernfalls verfügt die Europäische Kommission „falls erforderlich und angemessen“ über die rechtlichen Nachverfolgungsinstrumente, die notwendig sind, um eingesetzt zu werden. (11. September)