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Brüssel – Die EU-Kommission hat sich darüber beschwert, dass die Europaflagge beim Finale des Eurovision Song Contest am Wochenende nicht gezeigt werden sollte. Es sei sehr bedauerlich, so ein Sprecher der Behörde am Montag, dass das Emblem der EU-Mitgliedsländer sowie anderer Staaten, die dem Europarat angehören, nicht gezeigt werden konnte. 

«Aus unserer Sicht gibt es absolut keinen Grund dafür, dass diese Flagge, die ja auch die Flagge der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europarates ist, vom Veranstaltungsort verbannt werden sollte», so der Sprecher. Man sei mit dem ESC-Veranstalter EBU (Europäische Rundfunkunion) in Kontakt. 

Die EBU teilte mit, wie in den vergangenen Jahren seien in Malmö die Flaggen der teilnehmenden Länder und Regenbogenflaggen zugelassen gewesen. Ein ausdrückliches Verbot der EU-Flagge habe es nicht gegeben. Aber: «Aufgrund der verschärften geopolitischen Spannungen wurde die Flaggenpolitik bei der diesjährigen Veranstaltung von den Sicherheitskräften strenger durchgesetzt.» Der EU-Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas sagte dem Nachrichtenportal «Politico» viele Freunde und Bekannte hätten ihm berichtet, dass sie mit ihren EU-Flaggen am Betreten des Veranstaltungsortes gehindert worden seien. 

Die Geschichte der Flagge mit den zwölf gelben Sternen auf blauem Grund reicht nach EU-Angaben zurück bis in das Jahr 1955. Damals habe der Europarat beschlossen, das Motiv der Flagge als sein Symbol zu verwenden. Der Europarat ist keine EU-Institution. Als erste große europäische Nachkriegsorganisation 1949 gegründet, setzt sich der Europarat für den Schutz von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaat ein. Zu den 46 Mitgliedern gehören alle Länder der EU sowie zahlreiche weitere Staaten. 

1983 beschloss das Europäische Parlament die Flagge für die Europäischen Gemeinschaften zu übernehmen. 1985 wurde sie von den EU-Staats- und ‑Regierungschefs aller Mitgliedsländer als offizielles Symbol der späteren Europäischen Union angenommen. (13. Mai)

Die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung liegt bei der dpa.