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Berlin/Brüssel – Der deutsche CSU-Europapolitiker Manfred Weber schließt jede Zusammenarbeit der Unionsparteien mit der AfD aus. «Die Brandmauer steht», sagte der Chef der europäischen Christdemokraten (EVP) der Funke Mediengruppe. Die rechte Partei wolle das zerstören, wofür CDU und CSU immer eingetreten seien. «Deswegen ist sie für uns nicht nur politischer Wettbewerber, sondern Gegner und Feind.»

Weber kündigte an, den Kampf gegen die AfD ins Zentrum des Europawahlkampfs stellen zu wollen. Gewählt wird in Deutschland voraussichtlich am 9. Juni 2024.

Der stellvertretende CSU-Chef sagte, wer AfD wähle, müsse wissen, dass er jeden zweiten Arbeitsplatz in Deutschland gefährde. «Wir leben vom Export. Und wer den europäischen Binnenmarkt infrage stellt, legt die Axt an unseren Wohlstand. Genauso wird Deutschlands Sicherheit gefährdet, weil die AfD nichts anderes als ein Steigbügelhalter für Putin ist.«

«Wir leben vom Export. Und wer den europäischen Binnenmarkt infrage stellt, legt die Axt an unseren Wohlstand.«

Manfred Weber, stellvertretender CSU-Chef und Chef der EVP

Die AfD wolle die Europäische Union abschaffen, sagte Weber weiter. «Das ist eine fundamentaler Angriff auf die historischen Errungenschaften der Union. Wir werden das Erbe von Adenauer, Strauß, Kohl und Merkel verteidigen – und die zerstörerische Idee der AfD in den Mittelpunkt des Europawahlkampfs im kommenden Jahr stellen. Ein Kampf um die Seele Europas steht bevor – auch in Deutschland.»

Zugleich verteidigte Weber seine Annäherung an die postfaschistische italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni. Zur Lösung der Migrationsfrage brauche es auch Italien. «Aktuell setzen wir gemeinsam mit Italien ein Migrationsabkommen mit Tunesien um. Damit werden die Ankünfte in der EU sinken.»

Zu den aktuell sehr starken Umfragewerten für die AfD sagte Weber: «In Europa haben wir den Aufstieg von Populisten und Radikalen seit Jahren. Deutschland war bisher relativ immun – auch weil es innenpolitisch stabil geführt wurde in den Merkel-Jahren. Jetzt haben wir eine Entwicklung, die der in anderen Ländern ähnelt.» (9. Juli)

Deutschland und Marokko: Zusammenarbeit bei Konfliktlösung verstärken

Berlin – Deutschland und Marokko wollen ihre Zusammenarbeit zur Lösung von Konflikten etwa in Libyen oder der Sahelzone verstärken. Neben der Kooperation etwa in der Energiepolitik oder bei der Berufsbildung wolle man auch die Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen weiter ausbauen, betonte die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) am Donnerstag nach einem Treffen mit dem marokkanischen Außenminister Nasser Bourita in Berlin. Intensiv habe man über die Lage in Mali nach dem angekündigten Rückzug der internationalen Truppen sowie die Kooperation mit Niger für eine weitere Zusammenarbeit für mehr Sicherheit in der westafrikanischen Sahelzone gesprochen.

In Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen (UN) wollten beide Länder auch für Fortschritte im Friedensprozess in Libyen eintreten und sich so für Wahlen, Stabilität, Frieden und die Einhaltung von Menschenrechten einsetzen, sagte Baerbock.

Bourita betonte, die Positionen Deutschlands und Marokkos deckten sich etwa im Nahen Osten und Libyen größtenteils. Zur Lösung des Nahostkonflikts plädierte er für eine Zweistaatenlösung, bei der Israel in Frieden mit einem palästinensischen Staat zusammenleben könne. «Für uns sind einseitige Schritte oder provokative Schritte der israelischen Behörden nicht konstruktiv», kritisierte er. «Sie führen nicht zu einer Athmosphäre des Vertrauens», sagte er laut offizieller Übersetzung.

Zurückhaltend äußerte sich Baerbock zur Forderung der Länder-Innenminister, in der Migrationsdebatte die Liste der sicheren Herkunftsländer auf die Maghreb-Staaten Marokko, Algerien und Tunesien auszuweiten. Man solle mit Außenpolitik eigentlich keine Innenpolitik machen, warnte sie. Deswegen halte sie nichts davon, «Labels jetzt auf Länder drauf zu kleben». Marokko sei als nächster Nachbar zur EU im Süden Europas Schlüsselland auch bei der Migration – sowohl als Herkunfts- als auch als Transitland. Baerbock verwies auf das Instrument der Migrationsabkommen, mit denen versucht werden solle, Migrationsfragen im gegenseitigen Interesse zu lösen. (6. Juli)

Ein Schild mit der Aufschrift «Cour de Justice de l'union Européene» steht vor dem Europäischen Gerichtshof im Europaviertel.
Europäischer Gerichtshof (EuGH). Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa

EuGH: Flüchtlingseigenschaft nur bei erheblicher Gefahr aberkennen

Luxemburg – Begeht ein Geflüchteter eine Straftat, darf ihm die Flüchtlingseigenschaft einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge nur aberkannt werden, wenn er eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Die Straftat allein reiche dafür nicht aus, entschieden die Richter am Donnerstag in Luxemburg. Es müsse eine «tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr» für die Allgemeinheit bestehen. Die Straftat müsse außerdem eine außerordentliche Schwere aufweisen, so die Richter.

Erst wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind – also die Verurteilung wegen einer schweren Straftat und die erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit – kann der Flüchtlingsstatus entzogen werden. Behörden seien dazu aber nicht verpflichtet und die Maßnahme müsse trotzdem verhältnismäßig sein, hieß es.

Hintergrund sind Fälle aus Österreich, Belgien und den Niederlanden. Die Gerichte dort baten den EuGH, bestimmte Fragen rund um den Entzug der Flüchtlingseigenschaft zu beantworten. Dass die Flüchtlingseigenschaft bei Straftaten aberkannt werden kann, ist bereits EU-rechtlich geregelt. Doch die Einzelheiten waren bislang nicht festgelegt.

Bei den Urteilen ging es nur um den offiziellen Flüchtlingsstatus, nicht um Abschiebungen. Auch wenn einem Geflüchteten sein Status aberkannt wird, wird er nicht unbedingt abgeschoben, etwa wenn er in seinem Heimatland bestimmten Gefahren ausgesetzt ist. (6. Juli)

EU-Kommission will Austritt aus umstrittenem Energieabkommen

Brüssel – Die EU-Staaten und die EU sollen nach Willen der Europäischen Kommission koordiniert aus einem umstrittenen internationalen Energieabkommen austreten. Die Entscheidung sei das Ergebnis von Gesprächen mit den Mitgliedsländern, sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor waren Verhandlungen über eine Modernisierung des Vertrags gescheitert.

Es sei klar, dass ein Verbleib im nicht-modernisierten Vertrag keine Option sei, sagte der Sprecher. In den nächsten Tagen wolle die Kommission Vorschläge für einen koordinierten Austritt vorlegen.

Eigentlich wollte die Kommission den sogenannten Energiecharta-Vertrag modernisieren. Das 1998 in Kraft getretene Abkommen war geschaffen worden, um Investitionen in Gas-, Öl-, und Kohleprojekte zu schützen und steht bei Umweltorganisationen schon länger in der Kritik. Es erlaubt Investoren etwa Klagen gegen Staaten vor Schiedsgerichten. Dahinter steckt die Absicht, Unternehmen beim Investieren Sicherheit zuzusichern.

Die deutsche Bundesregierung beschloss den Austritt Deutschlands bereits Ende vergangenen Jahres. Auch andere EU-Länder wie Frankreich, die Niederlande und Spanien haben den Rückzug angekündigt, Italien trat bereits 2016 aus. Die Ausstiegsfrist beträgt allerdings 20 Jahre. Ein gemeinsamer EU-Ausstieg muss nach Vorlage der Kommissionsvorschläge von den EU-Ländern und mit Zustimmung des EU-Parlaments beschlossen werden.

Der deutsche Bundesgerichtshof beschäftigt sich aktuell mit der Frage, ob EU-Staaten Schiedsverfahren auf Grundlage des Energiecharta-Vertrags vor nationalen Gerichten stoppen können. Unter anderem geht es um hohe Investitionen der Konzerne RWE und Uniper in niederländische Kohlekraftwerke. Ein Urteil wird Ende Juli erwartet. (6. Juli)

Diese Zusammenstellung ist eine redaktionelle Auswahl auf der Grundlage der Europa-Berichterstattung der dpa. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei der dpa. Der EU Digest erscheint jeweils montags und donnerstags.