Bukarest – Die Regierung Rumäniens hat das Gesetz zur Festlegung der europäischen Mindestlöhne genehmigt, durch das sichergestellt wird, dass die Richtlinie (EU) 2022/2041 vom 19. Oktober 2022 des Europäischen Parlaments und des Rates über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt wird. Der normative Akt legt einen neuen Mechanismus und eine neue Formel zur Berechnung des Mindestlohns auf nationaler Ebene fest.
Der Gesetzentwurf wird dem Parlament zur Debatte und Verabschiedung im Dringlichkeitsverfahren vorgelegt.
Der europäische Mindestlohn ist ein Ziel, das Rumänien im Rahmen des Nationalen Wiederaufbau- und Resilienzplans, Meilenstein 392, übernommen hat, wonach der garantierte Bruttomindestlohn auf der Grundlage eines objektiven Mechanismus festgelegt wird, der auf einer klaren Formel und der Konsultation der Sozialpartner beruht.
„Der garantierte Bruttomindestlohn wird jährlich entsprechend der Kaufkraft, dem allgemeinen Lohnniveau und dessen Verteilung, der Lohnwachstumsrate und der Arbeitsproduktivität auf nationaler Ebene aktualisiert. Die Angemessenheit dieses Mindesteinkommens setzt voraus, dass der Lohn nicht weniger als 50% des durchschnittlichen Bruttolohns beträgt. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf die Stärkung der Rolle der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände vor“, erklärte Simona Bucura-Oprescu, Ministerin für Arbeit und soziale Solidarität, in einer Pressemitteilung.
Es wird auch vorgesehen, dass die Richtlinie (EU) 2022/2041 auf alle Kategorien von Arbeitnehmern angewendet wird, unabhängig davon, ob sie ihre Tätigkeit auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses, einer besonderen Arbeitsbeziehung (Mandatsvertrag, Managementvertrag, Sporttätigkeitsvertrag usw.) oder eines Dienstverhältnisses ausüben.
Der Entwurf des normativen Aktes sieht auch die Annahme eines Aktionsplans zur Förderung der Tarifverhandlungen vor, um den Zugang der Arbeitnehmer zu kollektiv verhandelten Lohnrechten und zu einem Schutz durch Kollektivarbeitsverträge oder Kollektivvereinbarungen zu erhöhen.
Die Nichteinhaltung der Bestimmungen zur Gewährleistung der Zahlung des garantierten Bruttomindestlohns, festgelegt durch normative Akte oder des durch den anwendbaren Tarifvertrag festgelegten Mindestlohns, wird mit einer Geldstrafe von 3.000 bis 5.000 Lei für jede Person, der der garantierte Bruttomindestlohn nicht gezahlt wurde, geahndet. (21.06.2024)