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Skopje – Der Gesetzgeber hat als Teil der 27. Sitzung das Abkommen über das Instrument zwischen der Europäischen Union, vertreten durch die Kommission, und der Republik Nordmazedonien, vertreten durch die Regierung Nordmazedoniens, über besondere Vorkehrungen zur Umsetzung der Unterstützung der Union für die Republik Nordmazedonien im Einklang mit dem Reform- und Wachstumsinstrument ratifiziert.

Der Gesamtbetrag der EU-Unterstützung für den Westbalkan im Rahmen des finanziellen Reform- und Wachstumsinstruments beläuft sich auf sechs Milliarden Euro.

Im Einklang mit der vorgesehenen EU-Methodik werden der Republik Nordmazedonien in der Zeit von 2024-2027 750,4 Millionen Euro in Tranchen zur Verfügung gestellt, wobei die erste Tranche von 51,5 Millionen voraussichtlich Ende dieses Jahres bereitgestellt wird.

Die allgemeinen Bedingungen für die Auszahlung der Mittel betreffen die Umsetzung grundlegender Reformen, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Grundrechte und Freiheiten, während die besonderen Bedingungen im Rahmen der Reformagenda formuliert sind. (29. Januar)