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Brüssel (dpa) – Ein viel umkämpftes Naturschutzgesetz zur Wiederherstellung von Lebensräumen in ihren natürlichen Zustand trat am Sonntag, dem 17. August, in Kraft, wie die Europäische Kommission bekannt gab.

Das Naturschutzgesetz setzt sich das Ziel, dass die Europäische Union bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen und bis 2050 alle wiederherstellungsbedürftigen Ökosysteme durch Aufforstung, Wiedervernässung von Mooren und die Rückkehr der Flüsse in ihren natürlichen, frei fließenden Zustand restauriert.

Das Gesetz war zuvor Gegenstand langer und hitziger Debatten. Am Ende stimmte eine knappe Mehrheit für eine verwässerte Version des Gesetzestextes. Die EU-Mitgliedstaaten im Rat der EU gaben im Juni ihre endgültige Zustimmung zu dem Gesetz.

Das Gesetz gilt als umstritten, insbesondere wegen der Befürchtungen starker Einschränkungen für Landwirte. In den Jahren 2023 und 2024 protestierten Landwirte aus der gesamten EU gegen das Gesetz, einschließlich mehrerer intensiver Demonstrationen in Brüssel.

Die Kommission erklärte, dass die EU-Mitgliedstaaten selbst entscheiden würden, welche konkreten Maßnahmen auf ihrem Territorium umgesetzt werden sollen.

Laut Zahlen der EU befinden sich etwa 80 Prozent der Lebensräume in schlechtem Zustand. Außerdem sind 10 Prozent der Bienen- und Schmetterlingsarten vom Aussterben bedroht und 70 Prozent der Böden in einem ungesunden Zustand. (17. August)