Skopje – Wir betonen die Bedeutung der kontinuierlichen Umsetzung des Ohrid-Rahmenabkommens, das zur uneingeschränkten Achtung des Prinzips der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung, insbesondere in der öffentlichen Verwaltung, aufruft, so die EU-Delegation in Nordmazedonien, gefragt nach ihrer Haltung zur Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Abschaffung des „Balancer“.
– Die EU-Delegation nimmt die Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Kenntnis. Die Entscheidung des Gerichts folgt auf die Ankündigung der Regierung, das System zu reformieren und den Balancer zu ersetzen. Wir erwarten, die Vorschläge zu sehen, so die EU-Delegation.
Das Verfassungsgericht von Nordmazedonien hat am Mittwoch die Entscheidung getroffen, das Tool zur Einstellung in staatlichen Institutionen nach nationaler Zugehörigkeit namens „Balancer“ abzuschaffen.
Der „Balancer“ war ein Web-Tool des Ministeriums für Informationsgesellschaft und Verwaltung, durch das die geplanten Neueinstellungen elektronisch nach dem Prinzip der angemessenen und gerechten Vertretung verteilt wurden. Das Tool wurde gemäß dem Gesetz über Angestellte im öffentlichen Sektor entwickelt, das seit 2015 in Kraft ist und einen Mechanismus zur „Erreichung des verfassungsmäßigen Prinzips der angemessenen und gerechten Vertretung der Gemeinschaftsangehörigen auf der Ebene jeder Institution im öffentlichen Sektor vorsieht, basierend auf den von den Institutionen selbst geäußerten Bedürfnissen durch jährliche Einstellungspläne.“ (10. Oktober)