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Die Umweltminister der Europäischen Union (EU) haben heute in Luxemburg das endgültige grüne Licht für das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (LRN) gegeben, das die Wiederherstellung von 30% der Lebensräume in schlechtem Zustand bis 2030 vorsieht.
Das LRN, ein wichtiger Bestandteil des europäischen Grünen Deals, war bereits vom Europäischen Parlament verabschiedet worden und erhielt heute das endgültige grüne Licht vom Rat der EU-Umweltminister mit den Ja-Stimmen von 20 Mitgliedstaaten, darunter Portugal, sechs Gegenstimmen und einer Enthaltung.
Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur sieht vor, dass alle EU-Länder verpflichtet sind, einen Nationalen Wiederherstellungsplan vorzulegen und zu verabschieden, der spezifische Ziele enthält, die die Wiederherstellung von mindestens 30% der terrestrischen, küstennahen, marinen und Süßwasserlebensräume in einem ungünstigen Erhaltungszustand bis 2030, 60% bis 2040 und 90% bis 2050 vorsehen.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen außerdem sicherstellen, dass in den schutzbedürftigen Gebieten keine wesentliche Verschlechterung eintritt, wobei die Verordnung unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft tritt. Die Verabschiedung der Gesetzgebung wurde bereits von Umweltverbänden begrüßt.