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Brüssel – Die Wirtschaftsminister der EU haben am Dienstag die neuen Vorschriften verabschiedet, die von den Betreibern von Plattformen in den Bereichen Personenbeförderung und kurzzeitigem Touristenunterkünften, wie Uber oder Airbnb, verlangen, die Mehrwertsteuer an die Steuerbehörden zu erheben und abzuführen, wenn die Dienstleister dies nicht tun, um einen unfairen Vorteil gegenüber Taxis und Hotels zu vermeiden.
Das Einvernehmen zu diesem Dossier, das die Einstimmigkeit der 27 erforderte, scheiterte zuvor an den Vorbehalten Estlands, das der Meinung war, dass die neuen Vorschriften nicht auf den Plattformen, sondern auf den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) lasten würden, die ihre Dienste darüber anbieten.
Um die Differenzen zu überbrücken, haben die Minister unter dem ungarischen Vorsitz im Rat einige Änderungen eingeführt, um die administrative Belastung, die die Verordnung für KMU darstellt, zu verringern.
„Wir haben einen guten Kompromiss über die beiden Säulen erreicht, die wir von Anfang an vereinbart haben, und jetzt schätzen wir auch die Ergebnisse zur Plattformwirtschaft“, sagte der estnische Wirtschaftsminister Jürgen Ligi, der den Kompromisstext diesen Dienstag unterstützte.
Darüber hinaus wurde eine Übergangsfrist eingeführt, die die Anwendung der Verordnung verzögert, die ab dem 1. Juli 2028 freiwillig und ab dem 1. Januar 2030 verbindlich wird, was den ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission um fünf Jahre verzögert.
Der europäische Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni begrüßte die Vereinbarung, die „Zeit und Mühe“ gekostet hat, unterstrich jedoch, dass „die rechtzeitige und kohärente Anwendung der Vorschriften die Funktionsweise des Binnenmarkts und die gleiche Ausgangsbedingungen zwischen traditionellen Unternehmen und der Plattformwirtschaft erheblich verbessern würde“ und dass „die öffentlichen Finanzen aller Mitgliedstaaten auch von einem schnellen Inkrafttreten profitieren würden“.
Die spanische Delegation hat ihrerseits eine Erklärung hinzugefügt, in der sie den in dem Vorschlag dargelegten allgemeinen Ansatz in Bezug auf das Modell der digitalen Plattformen unterstützt, jedoch die Absicht bekundet hat, ihn vor 2028 anzuwenden, als Maßnahme zur Vereinfachung der Mehrwertsteuererhebung und als Mittel zur Verbesserung des Betrugsbekämpfung.
Nach den derzeitigen Mehrwertsteuervorschriften sind die zugrunde liegenden Dienstleister – zum Beispiel die Person, die ihre Wohnung vermietet – verpflichtet, die Mehrwertsteuer zu erheben und an die Finanzämter abzuführen, viele von ihnen, seien es Privatpersonen oder kleine Unternehmen, sind sich jedoch nicht bewusst, dass sie der Mehrwertsteuer für die von ihnen angebotenen Dienstleistungen unterliegen können, und selbst wenn sie es sind, kann es für sie schwierig sein, sich mit dem Mehrwertsteuersystem vertraut zu machen und ihren Verpflichtungen nachzukommen.
Diese Reform soll die derzeitige Ungleichheit in Bezug auf die Mehrwertsteuer beseitigen, die traditionelle Betreiber in diesen Sektoren betrifft, und laut Schätzungen von Brüssel könnten die Mitgliedstaaten durch diese Änderung in den nächsten zehn Jahren bis zu 6,6 Milliarden Euro an zusätzlichen Einnahmen pro Jahr und bis zu 48 Millionen pro Jahr für die Plattformen selbst im gleichen Zeitraum zu erzielen.
Nachdem die Hauptstädte nach zweijährigen Verhandlungen zu einer Einigung gelangt sind, wird das Parlament über den vereinbarten Text erneut konsultiert, der dann formell vom Rat angenommen werden muss, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in Kraft gesetzt wird.
Im Rahmen desselben Pakets soll auch ein Impuls für die elektronische Rechnungsstellung bei grenzüberschreitenden Geschäften gegeben werden, um den Mehrwertsteuerbetrug um bis zu 11 Milliarden Euro pro Jahr zu reduzieren und die Verwaltungs- und Erfüllungskosten für EU-Händler in den nächsten zehn Jahren um mehr als 4,1 Milliarden pro Jahr zu senken.
Dieser Gesetzgebungsvorschlag zielt darauf ab, das aktuelle EU-Mehrwertsteuersystem für den innergemeinschaftlichen Handel zu modernisieren, das seit fast 30 Jahren besteht und trotz einiger jüngster Verbesserungen nicht mit den technologischen Fortschritten, der digitalen Wirtschaft, den Veränderungen der Geschäftsmodelle oder der Globalisierung Schritt gehalten hat.
Der dritte Pfeiler dieses Pakets ist ein „Ein-Schalter“-Modell, das es Unternehmen, die an Verbraucher in einem anderen Mitgliedstaat verkaufen, erlaubt, sich nur einmal zu Mehrwertsteuerzwecken für die gesamte EU zu registrieren und ihre Steuerpflichten über ein einziges Online-Portal in einer einzigen Sprache zu erfüllen, eine Maßnahme, die den Unternehmen in den nächsten zehn Jahren etwa 8,7 Milliarden Euro an Verwaltungs- und Registrierungskosten einsparen könnte. (5. November)
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