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Brüssel/Luxemburg – Einwohner der Europäischen Union, die in einem anderen Mitgliedstaat der 27er-Gruppe arbeiten oder ein Unternehmen gründen möchten, stoßen nach wie vor auf viele Hindernisse. Ein großes Problem bleibt weiterhin die Anerkennung beruflicher Qualifikationen, wie der Europäische Rechnungshof (EuRH) in seinem neuen Bericht feststellt. Im Zusammenhang mit der Prüfung besuchten Experten vier Mitgliedstaaten – Österreich, Belgien, Tschechien und Luxemburg – und stellten eine Reihe von Problemen fest. Dazu gehören mangelnde Digitalisierung, die Anforderung zusätzlicher Dokumente über die Vorgaben der EU-Vorschriften hinaus und lange Bearbeitungszeiten für Anträge.

Bereits im Jahr 2005 verabschiedete die Europäische Union eine Richtlinie, die die Anerkennung beruflicher Qualifikationen vereinfachen und die Mitgliedstaaten daran hindern sollte, den Menschen unverhältnismäßige Bedingungen aufzuerlegen. Die Art und Weise, wie nationale Behörden und die Europäische Kommission (EK) die Richtlinie anwenden, weist jedoch Mängel auf. „Wir haben festgestellt, dass es keine elektronischen Verfahren gibt, die Gebühren für die Anerkennung willkürlich festgesetzt werden und sich zwischen den Mitgliedstaaten erheblich unterscheiden, die Behörden auch mehr Dokumente verlangen, als die Richtlinie vorsieht“, sagten die Prüfer. Sie stellten auch Fälle fest, in denen Mitgliedstaaten von Antragstellern die Erfüllung bestimmter Bedingungen verlangen, wie zum Beispiel die Absolvierung einer Ausbildung oder Prüfung, ohne ihnen diesen Schritt zu begründen. In ihrem Bericht konzentrierten sich die Prüfer auf vier Berufe: Krankenschwester und Pfleger für allgemeine Pflege, Sekundarschullehrer, Zimmermann/Bauschreiner und Bauingenieur. Diese Berufe werden als Berufe bezeichnet, in denen in der EU die Arbeitskräfte am meisten fehlen und gehören zu den 25 mobilsten Berufen.

Mitgliedstaaten regulieren den Zugang zu bestimmten Berufen weiterhin aus Gründen des Gesundheits- und Sicherheitsschutzes. Die Zahl der sogenannten reglementierten Berufe, also derjenigen, bei denen die Mitgliedstaaten ihre eigenen Regeln aufstellen, unterscheidet sich dabei erheblich. Zum Beispiel reguliert Ungarn 415 Berufe, an zweiter Stelle steht die Tschechische Republik mit 365 Berufen, gefolgt von Polen (352), der Slowakei (297) und Slowenien (284). Am anderen Ende der Skala stehen Litauen (88), Estland (107), Bulgarien (109), Zypern (115) und Malta (138).

Der Bericht nennt auch einige konkrete Beispiele für Unstimmigkeiten, in Tschechien etwa im Zusammenhang mit der Digitalisierung. „Das Daten-Repository und verifizierte elektronische Signaturen werden akzeptiert, erfordern jedoch zusätzliche Verwaltungsverfahren (persönliches Treffen bei der Botschaft für Personen, die keine tschechischen Staatsbürger sind, oder Ausfüllen von gedruckten Dokumenten für die elektronische Signatur)“, heißt es in dem Dokument.

Die EU-Richtlinie zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen hätte bereits bis 2016 in das nationale Recht übernommen werden müssen. In den Jahren 2018 und 2019 leitete die Europäische Kommission Vertragsverletzungsverfahren zu den beruflichen Qualifikationen ein. Sie betrafen alle Mitgliedstaaten. In diesem Februar wurden dann in insgesamt 12 Mitgliedstaaten, darunter Tschechien, weiterhin Vertragsverletzungsverfahren geführt, und in allen Mitgliedstaaten bestanden laut Prüfern weiterhin 75 Probleme.