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Prag/Brüssel – Die Europäische Kommission hat heute vorläufig die nächste Auszahlung von Geldern aus dem außerordentlichen Erneuerungsplan an Tschechien genehmigt. Tschechien soll 1,9 Milliarden Euro (umgerechnet etwa 48 Milliarden Kronen) vor allem für Projekte im Zusammenhang mit der Entwicklung erneuerbarer Energien und der Eisenbahninfrastruktur erhalten, gab die EK auf ihrer Internetseite bekannt. Laut einer Quelle der ČTK aus der Kommission soll Tschechien das Geld bis Jahresende erhalten. Das Ministerium für Industrie und Handel (MPO) präzisierte jedoch anschließend, dass bisher die Auszahlung von 41 Milliarden Kronen genehmigt wurde. Weitere 6,5 Milliarden Kronen hat die EK vorerst zurückgehalten, da Tschechien einige versprochene Reformen noch nicht genehmigt hat.

Die vorläufige Genehmigung der Auszahlung von Geldern ist mit der Annahme von 17 Reformen und der Durchführung von 28 Investitionsmaßnahmen verbunden. Die erfüllten Meilensteine und Ziele beziehen sich auf die Unterstützung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen, neue Konzepte für den Güterverkehr, die Modernisierung von Bahnstrecken oder barrierefreie Zugänge. Die EK bezeichnete die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen und der Eisenbahninfrastruktur als Schlüsselbereiche der aktuellen Auszahlung. Laut einer Quelle der EK erhielt Tschechien das Geld beispielsweise für die Entwicklung der Wärmedämmung öffentlicher Gebäude sowie von Einfamilienhäusern und Wohngebäuden oder für die Genehmigung von Regeln für die gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Weitere Gelder sind mit Projekten zur Elektrifizierung der Eisenbahn verbunden.

Die EK gab an, dass Tschechien bisher 63 von 65 Meilensteinen erfüllt hat, die es mit der Auszahlung von Geldern im aktuellen Antrag verband. Das MPO präzisierte in einer Pressemitteilung, dass die Genehmigung einer umfassenden Reform der Langzeitpflege fehlt, die mit der Auszahlung von 4,1 Milliarden Kronen verbunden ist. Der zweite fehlende Meilenstein ist die Novelle des Energiegesetzes, bekannt als Lex OZE III, die die Regeln für die Speicherung von Strom sowie die Bündelung seiner Erzeugung und seines Verbrauchs anpasst und derzeit im Parlament verhandelt wird. Nach Genehmigung dieser Reformen könnte die EK im nächsten Jahr über die Auszahlung der verbleibenden zurückgehaltenen Gelder entscheiden. (15. November)

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