BRÜSSEL – Die Europäische Kommission hat am Mittwoch (24. Juli) sieben Empfehlungen für die Slowakei im Jahresbericht über den Rechtsstaat in den EU-Mitgliedstaaten veröffentlicht. Die Empfehlungen für die Slowakei knüpfen an die des Vorjahres an, welche die SR entweder nur teilweise oder gar nicht umgesetzt hat, berichtet TASR.
Die Empfehlungen der EK für die Slowakei betreffen unter anderem die Unabhängigkeit der Mitglieder des Justizrates im Hinblick auf deren Abberufung oder die Einhaltung der Garantien für Fälle, in denen Richter für die strafrechtliche Verantwortung wegen des Verbrechens der „Rechtsbeugung“ im Zusammenhang mit ihren gerichtlichen Entscheidungen haftbar gemacht werden müssen. Die EK empfiehlt der Slowakei auch, Gesetzesvorschläge zur Regulierung des Lobbyismus und zur Stärkung der Rechtsvorschriften über Interessenkonflikte und Vermögenserklärungen vorzulegen. Laut EK hat die Slowakei in diesen Bereichen im vergangenen Jahr keine Fortschritte erzielt.
Die EK äußert in dem Bericht auch Bedenken hinsichtlich der Befugnis des Generalstaatsanwalts, Entscheidungen niedrigeren Staatsanwälte aufzuheben. In diesem Zusammenhang verwies sie auch auf die Abschaffung der Sonderstaatsanwaltschaft, die trotz der geäußerten Bedenken durchgeführt wurde. Die EK äußerte Bedenken, dass die Abschaffung der Staatsanwaltschaft die untersuchten Fälle beeinflussen und die Effizienz und Unabhängigkeit ihrer strafrechtlichen Verfolgung gefährden könnte. Laut EK könnten Reformen im Strafrecht in einigen Mitgliedstaaten auch den Kampf gegen Korruption untergraben. Sie wies dabei auch auf eine solche Reform in der Slowakei im Zusammenhang mit der Minderung der Strafen für Korruption und damit verbundene Verbrechen hin. Der Kampf gegen Korruption könnte laut ihr in der Slowakei auch durch die Abschaffung der Sonderstaatsanwaltschaft geschwächt werden.
In ihrem Jahresbericht empfahl die Kommission der Slowakei gemäß der EK sicherzustellen, dass Fälle von Korruption auf hoher Ebene effektiv und unabhängig untersucht und strafrechtlich verfolgt werden, einschließlich der Vermeidung unnötiger Eingriffe in diese Fälle und der Beschränkung der Befugnisse des Generalstaatsanwalts, endgültige Entscheidungen über deren Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung aufzuheben.
Die Slowakei hat laut EK hingegen einige Fortschritte bei der Verbesserung der physischen Sicherheit und der Arbeitsumgebung von Journalisten erzielt. Trotzdem empfahl die Eurokommission der SR, in diesem Prozess weitere Fortschritte zu erzielen und auch die Regeln und Mechanismen zur Unterstützung der unabhängigen Verwaltung und redaktionellen Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien zu stärken.
Die EK nimmt auch das Gesetz zur Abschaffung des Rundfunks und Fernsehens der Slowakei (RTVS) und zur Einrichtung des Slowakischen Fernsehens und Rundfunks (STVR) zur Kenntnis. Sie weist darauf hin, dass das Gesetz Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit dieses öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Zukunft weckt.
Die letzte Empfehlung der EK besteht darin, wirksame öffentliche Konsultationen und die Einbindung interessierter Parteien in den Gesetzgebungsprozess sicherzustellen. Laut ihr hat die Slowakei in diesem Bereich im vergangenen Jahr keine Fortschritte erzielt. Die Europäische Kommission veröffentlicht den Bericht über den Rechtsstaat seit 2020, und darin werden vier Säulen abgedeckt – nationale Justiz, Anti-Korruptions-Rahmen, Freiheit und Pluralität der Medien sowie andere institutionelle Systeme von Checks and Balances. Der Bericht untersucht jedes Jahr die Situation in der EU als Ganzes und enthält auch 27 Kapitel über die wesentliche Entwicklung in den einzelnen Mitgliedstaaten. In dem Bericht bewertet die EK die Umsetzung der Empfehlungen des Vorjahres und gibt auf dieser Grundlage allen Mitgliedstaaten weitere Empfehlungen.