Brüssel – Die EU-Mitgliedstaaten haben heute den Vorschlag der Europäischen Kommission genehmigt, 15 Millionen Euro aus der Agrarreserve zur Unterstützung von Landwirten in Tschechien, Slowenien und Deutschland freizugeben, die kürzlich von ungünstigen Wetterbedingungen und dem Auftreten von Tierseuchen betroffen waren. Die Kommission informierte darüber in einer Erklärung. Tschechien erhält von diesem Betrag 7,4 Millionen Euro (374,1 Millionen Kronen).
Die Maßnahmen der EU-Exekutive sollen betroffenen Landwirten aus diesen Ländern helfen, die Marktverluste erlitten haben. Slowenien sollte 2,9 Millionen Euro (72,3 Millionen Kronen) und Deutschland 4,8 Millionen Euro (119,7 Millionen Kronen) erhalten.
„Im September 2024 wurde Tschechien von Starkregen, starkem Wind und Überschwemmungen betroffen, die die Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie Obst und Gemüse beeinflussten“, erklärte die Kommission. In Slowenien beeinträchtigten Fröste im späten April 2024 die Produktion bestimmter Obst- und Gemüsesorten, die auch die Weinberge trafen.
In Deutschland traten Anfang Januar dieses Jahres Probleme im Zusammenhang mit der Maul- und Klauenseuche im Bundesland Brandenburg auf. Die außergewöhnlichen Maßnahmen, die in der Region eingeführt wurden, hatten erhebliche wirtschaftliche Folgen für die Tierhalter, so die Kommission. „Betriebe in der Region verzeichneten Einkommensverluste aufgrund von nicht gelieferten Rohmilch und einem gesunkenen Handelswert von Schweinen, was Verluste sind, die nicht durch andere bestehende EU-Entschädigungsmechanismen abgedeckt sind“, fügte die EU-Exekutive hinzu.
Die Unterstützung im Zusammenhang mit ungünstigen Wetterereignissen kann um bis zu 200 Prozent aus nationalen Fonds ergänzt werden. Die Unterstützung für Landwirte, die Marktverluste aufgrund des Auftretens von Tierseuchenausbrüchen erleiden, kann ebenfalls von dem betroffenen Mitgliedstaat mitfinanziert werden. Die nationalen Behörden müssen laut der EK die Unterstützung für Landwirte bis zum 31. Dezember 2025 in Tschechien und Slowenien und bis zum 30. November 2025 in Deutschland verteilen. (22. Mai)