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This article has been translated by Artificial Intelligence (AI). The news agency is not responsible for the content of the translated article. The original was published by PAP.

Die EU-Staaten haben am Freitag, basierend auf einem von der polnischen Präsidentschaft vorbereiteten Text, eine gemeinsame Position zu den Vorschriften über die Nutzung neuer genomischer Techniken (NGT) in der Pflanzenzüchtung vereinbart. Die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament hierzu könnten Ende April beginnen.

Am Freitag haben die Botschafter der Mitgliedstaaten bei der EU unter der Leitung der polnischen Präsidentschaft die über anderthalb Jahre dauernden und von den drei vorherigen Präsidentschaften, nämlich der spanischen, belgischen und ungarischen, geführten Verhandlungen über neue NGT-Regelungen abgeschlossen.

Es geht um den Ausschluss von Pflanzen, die unter Verwendung bestimmter NGT-Techniken entstanden sind, von den restriktiven Vorschriften für genetisch veränderte Lebensmittel, die sogenannten GVO, denen sie bisher unterlagen. Dies war nicht gerechtfertigt, da – wie die EU-Gesetzgeber argumentieren – die Unterschiede zwischen NGT und GVO zu bedeutend sind, um die Techniken auf die gleiche Weise zu regeln. Bei GVO kommt es nämlich zu einer Kreuzung der Arten, und in Pflanzen werden ganze „Pakete“ fremder Gene eingeführt, obwohl genomische Techniken so präzise Modifikationen ermöglichen, dass sie auch in der Natur auftreten könnten. Die neuen Regelungen ermöglichen es, die Widerstandsfähigkeit von Nutzpflanzen gegen Klimaveränderungen wie Dürren oder Überschwemmungen zu erhöhen und den Einsatz von Pestiziden und Kunstdüngern zu reduzieren.

Der vorgeschlagene Rechtsrahmen teilt die NGT-Pflanzen in zwei Kategorien, die unterschiedlichen Regelungen unterliegen. Die erste ist NGT1, also Pflanzen, die so geringfügig modifiziert wurden, dass sie auch mit konventionellen Methoden erreichbar sind und neue genomische Techniken diesen Prozess einfach beschleunigen. Die zweite Gruppe ist NGT2, also Pflanzen, bei denen es zu über 20 Modifikationen gekommen ist, und solch ein Effekt in der Natur nur schwer zu erreichen wäre.

Die erste Gruppe soll von den GVO-Vorschriften ausgenommen werden, während die zweite weiterhin Beschränkungen unterliegt und die Züchter verpflichtet sind, eine Risikobewertung im Zusammenhang mit der Pflanzenzüchtung durchzuführen und Genehmigungen einzuholen, um sie auf den Markt zu bringen. Die Länder können den Anbau von NGT2 verbieten.

Der vereinbarte Verordnungsentwurf schließt auch die Anwendung von NGT-Techniken in ökologischen Züchtungen aus.

Die Mitgliedstaaten werden nun Verhandlungen mit dem EP aufnehmen, u.a. über die Regeln zur Patentierung und Kennzeichnung von NGT. Hier, so heißt es in Brüssel, könnten die Gespräche kompliziert sein, da es nur wenige neue genomische Technologien gibt und alle im Besitz von jemandem sind. In der Regel sind es Universitäten oder Forschungseinrichtungen, die sie an große Unternehmen lizenzieren, und diese wiederum produzieren bereits modifiziertes Saatgut.

Derzeit wird der Markt von vier internationalen multinationale Konzernen dominiert, während die EU-Staaten der Meinung sind, dass die Züchtung für Landwirte weit zugänglich und nicht in den Händen großer Konzerne bleiben sollte. Daher wird im Verordnungsentwurf die Einsetzung einer Expertengruppe für NGT-Patente gefordert, und das Dokument verpflichtet die Kommission, ein Jahr nach Inkrafttreten der Regelungen einen Bericht über die Auswirkungen der Patentierung, u.a. auf die Züchtungen und die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors, vorzulegen. Die Gespräche betreffen auch die Regeln zur Kennzeichnung von NGT-Pflanzen, insbesondere der zur zweiten Kategorie gehörenden.

Wie PAP aus EU-Quellen erfuhr, sind trotz des erzielten Konsenses der EU-Staaten über die weiteren Verhandlungen die Meinungen der Hauptstädte gespalten. In Europa ist Großbritannien ein Pionier der Pflanzenzüchtung mit NGT, während es in der EU einige sogenannte Falken-Staaten gibt, die die britischen Methoden adaptieren und die Verwendung von NGT in der ökologischen Produktion zulassen möchten. Dazu zählen u.a. Schweden, Dänemark und Spanien.

Es gibt auch skeptische Länder, darunter – aus verschiedenen Gründen – Deutschland und Österreich. Der Skeptizismus Österreichs ergibt sich daraus, dass das Land führend ist und für 25 % der ökologischen Produktion in der EU verantwortlich ist, und daher aus wirtschaftlichen Gründen keine NGT-Pflanzen auf seinen Anbauflächen zulassen möchte. Der Skeptizismus Deutschlands beruht auf politischen Gründen, da dort das Landwirtschaftsministerium weiterhin in der Hand der Grünen ist, die sich von NGT distanzieren.

In Polen wurde das Thema NGT über Jahre hinweg nicht angesprochen. Noch im Jahr 2023 – nachdem die Kommission den Gesetzesentwurf vorgelegt hatte – haben die Behörden diesen negativ bewertet. Das Landwirtschaftsministerium hat sich kürzlich mit dieser Thematik befasst, und die Regierung ist bereit zu Verhandlungen.

Große europäische landwirtschaftliche Organisationen wie COPA und COGECA stehen den Arbeiten positiv gegenüber und betonten in einer am Mittwoch veröffentlichten Erklärung die Bedeutung der Gesetzgebung zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit in Europa und zur Wiederherstellung der Innovation. (14..03.2025)