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Brüssel – Der Minister für auswärtige Angelegenheiten und europäische Angelegenheiten der Slowakei, Juraj Blanár, informierte im Rahmen der EU-Außenratssitzung in Brüssel über die Genehmigung der Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für den Export von aus russischem Öl hergestellten Erdölprodukten in die Tschechische Republik um sechs Monate. Dies berichtet der TASR-Berichterstatter.

Laut seiner Erklärung wurde dieser Beschluss am Montag (16. Dezember) endgültig von den Außenministern aller EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des 15. Sanktionspakets gegen Russland, das die Union im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine verabschiedet, unterstützt. Zuvor hatten sich die Botschafter der Mitgliedstaaten bei der EU (COREPER) mit dieser Frage befasst.

„Es ist ein wichtiger Erfolg der slowakischen Diplomatie zugunsten unserer Wirtschaft und damit auch der Bürger der Slowakei. Wir schätzen den erreichten Konsens und vor allem den konstruktiven Ansatz der Mitgliedstaaten, die während der Verhandlungen unsere Argumente zur Lösung der Energiesicherheit akzeptiert haben,“ erklärte Blanár.

Er betonte, dass die Verlängerung der Ausnahme für die Bratislava-Raffinerie Slovnaft im Zusammenhang mit dem Export nach Tschechien, aber auch mit der Verfügbarkeit von Diesel für die Abnahme in der Ukraine wichtig ist.

„In den nächsten sechs Monaten wird es Slovnaft ermöglichen, technologische Änderungen durchzuführen und die notwendigen Maßnahmen zur Diversifizierung der Quellen abzuschließen. Die Sanktionsausnahme wird auch dazu beitragen, die Stabilität der Kraftstoffpreise sowohl im Inland als auch insgesamt in Mitteleuropa zu erhalten und ihre Verfügbarkeit zu sichern,“ erklärte er.

Die Verlängerung der Ausnahme für den Export von aus russischem Öl verarbeiteten Erdölprodukten nach Tschechien wurde im vergangenen Dezember mit einer Gültigkeit bis zum 5. Dezember 2024 genehmigt. Mit der Entscheidung am Montag haben die Minister der EU-Mitgliedstaaten die Verlängerung dieser Ausnahme um sechs Monate genehmigt.

Die Ausnahme vom Verbot des Kaufs, Einfuhrens und Transits von Öl und bestimmten Erdölprodukten aus Russland in die EU, also in die Mitgliedstaaten, die aufgrund ihrer geografischen Lage speziell von russischen Lieferungen abhängig sind und keine praktikablen Alternativen haben, wie die Slowakei, Tschechien und Ungarn, wird weiterhin als zeitlich unbegrenzt angesehen. (16. Dezember)

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