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Die Europäische Kommission hat am Dienstag eine erste belgische Zahlungsanforderung aus dem europäischen Wiederaufbaufonds vorläufig genehmigt. Dies teilte der scheidende Staatssekretär für Wiederaufbau und strategische Investitionen Thomas Dermine mit. Die Kommission möchte jedoch einen Teil der Zahlung aussetzen, da die Rentenreform als unzureichend bewertet wird.

Belgien hatte im September letzten Jahres einen ersten Zahlungsantrag für einen Bruttobetrag von 974 Millionen Euro aus dem Wiederaufbaufonds eingereicht. Nach Abzug einer Vorfinanzierung geht es konkret um die Überweisung von 658 Millionen Euro. Um Anspruch auf das Geld zu haben, musste unser Land eine Reihe von Meilensteinen und Zielvorgaben erreichen, was der Kommission zufolge nicht ganz gelungen ist. Sie ist mit der Reform, die die finanzielle Nachhaltigkeit des Rentensystems verbessern soll, nicht zufrieden.

Nach Angaben von Dermine möchte die Kommission hierfür einen Betrag von 31 Millionen Euro einfrieren. Dennoch zeigt sich der PS-Staatssekretär zufrieden mit den erzielten Fortschritten. „Wie angekündigt, kommt Belgien seinen Verpflichtungen im Rahmen des Wiederaufbauplans nach und wird fast alle erwarteten Mittel erhalten“, sagte er. Dermine wird am 19. Juli einen zweiten Zahlungsantrag stellen, diesmal über einen Gesamtbetrag von 1 Milliarde Euro.

Insgesamt hat Belgien Anspruch auf 5,3 Milliarden Euro Unterstützung aus dem europäischen Wiederaufbaufonds.