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Die Europäische Kommission beschloss am Mittwoch, das Verfahren gemäß Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union gegenüber Polen zu beenden. Ihrer Einschätzung nach liegt in Polen keine offensichtliche Verletzung der Rechtsstaatlichkeit mehr vor.

„Die Kommission ist der Ansicht, dass in Polen keine eindeutige Verletzung der Rechtsstaatlichkeit mehr besteht, daher hat sie den begründeten Vorschlag, der dieses Verfahren im Jahr 2017 ausgelöst hat, zurückgezogen“, verkündete nach der Kommissionssitzung der Sprecher der EK, Eric Mamer. Es handelt sich um einen Antrag, den die Kommission an die Mitgliedstaaten im Rat der EU als Reaktion auf Änderungen im Justizwesen vor sieben Jahren durch die damaligen polnischen Behörden gerichtet hatte. Der Rat der EU führte das Verfahren gegen Polen und seit 2018 auch gegen Ungarn durch.

„Heute wurden einfach Formalitäten abgeschlossen, die bereits angekündigt wurden, insbesondere in der vergangenen Woche“, betonte Mamer und bezog sich dabei auf das Treffen der Europaminister am 21. Mai.

Die Vizepräsidentin der EK, Viera Jourova, informierte damals über die neue, positive Bewertung der Kommission zum Zustand der Rechtsstaatlichkeit in Polen. An dem Treffen nahmen die polnischen Minister für europäische Angelegenheiten, Adam Szłapka, und Justizminister, Adam Bodnar, teil. Der Justizminister berichtete über die Umsetzung seines Neun-Punkte-Plans zur Reformierung der polnischen Justiz. Es betrifft unter anderem Änderungen im Nationalen Justizrat und im Verfassungsgericht sowie die Trennung der Ämter des Generalstaatsanwalts und des Justizministers. Dieser Plan, der von Bodnar im Februar in Brüssel vorgestellt wurde, bildete die Grundlage für die Änderung der Bewertung der EK über den Zustand der Rechtsstaatlichkeit in Polen.

Jourova gab letzte Woche zu, dass das Verfahren gegen Polen beendet wird, obwohl „nicht alle Gesetzgebungsakte vollständig verabschiedet wurden“. „Aber für mich ist es wichtig, dass wir mit voller Verantwortung sagen können, dass wir keine schwerwiegenden Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit in Polen mehr sehen, weil Richter nicht Ziel von unfairen Disziplinarverfahren sind. Richter werden nicht darüber belehrt, welche Entscheidungen sie treffen können, noch werden sie wegen ihrer Urteile verfolgt“, argumentierte sie.

Bodnar erinnerte daran, dass die Rechtsstaatlichkeit in Polen weiterhin im Rahmen des jährlichen Rechtsstaatlichkeitsberichts der Kommission, der im Juli veröffentlicht wird, überwacht wird. Die Angelegenheit der polnischen Justiz bleibt auch weiterhin Gegenstand von Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Das einzige Land, das Einwände gegen die Beendigung des Verfahrens gegenüber Polen erhob, war Ungarn. Nach der Entscheidung der EK am Mittwoch bleibt Budapest die einzige Hauptstadt, gegen die ein Verfahren gemäß Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union geführt wird. Dieses Verfahren kann zur Aussetzung bestimmter Rechte eines Mitgliedstaats führen, z. B. des Stimmrechts im Rat, jedoch erfordern solche Sanktionen die einstimmige Zustimmung aller anderen Mitgliedstaaten. Diese sogenannte „nukleare Option“ wurde bisher nicht verwendet, und die Verfahren sowohl gegen Polen als auch gegen Ungarn bestanden hauptsächlich im Organisieren von Anhörungen. Beide Regierungen gaben damals Erklärungen zu den eingeführten Änderungen ab, die bei der EK im Lichte des EU-Rechts Bedenken hervorriefen.

Das Verfahren gemäß Artikel 7 war nicht das einzige Instrument, das die EK im Streit mit Polen über die Rechtsstaatlichkeit einsetzte. Das Verfahren erwies sich schnell als unwirksam, und einer der Gründe war der Mangel an Einstimmigkeit der anderen EU-Länder bezüglich der Anwendung der „nuklearen Option“ gegenüber Polen. Brüssel entschied sich daher, die Gelder zu blockieren. Der unmittelbare Grund war ein Urteil des polnischen Verfassungsgerichts vom Juli 2022, das die Unvereinbarkeit des EU-Rechts mit der polnischen Verfassung feststellte. Die Kommission entschied damals, die Auszahlung von Geldern aus dem Nationalen Wiederaufbauplan bis zur Erfüllung von drei Bedingungen zur Sanierung des Justizwesens, den sogenannten Meilensteinen, zu stoppen. Zusammen mit dem Nationalen Wiederaufbauplan wurden auch die Gelder für die regionale Entwicklung aus der Kohäsionspolitik eingefroren. Diese konnten im Februar dieses Jahres nach eineinhalb Jahren wieder freigegeben werden.

Die Schließung des Verfahrens gemäß Artikel 7 stellt ein symbolisches Ende des Streits über den Zustand der Rechtsstaatlichkeit zwischen Polen und der Europäischen Kommission dar. (30.05.2024)