Brüssel – Die Europäische Kommission hat genehmigt, dass Honig unter dem Namen Istarski med/Istrski med, der in der Region Istrien in Slowenien oder Kroatien hergestellt wird, in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen aufgenommen wird.
„Die Sorte und der Reichtum der Region sowie die Kombination des Blütenpollens verleihen dem Honig besondere organoleptische Eigenschaften, die sich in seinen besonderen Geschmäcken und Gerüchen widerspiegeln“, erklärte die Kommission ihre Entscheidung.
Der Istrische Honig umfasst mehrere Honigsorten – Akazienhonig, Salbeihonig, Kastanienhonig, Blütenhonig, Waldhonig, Bohnenkrauthonig und Lindenhonig. Alle Phasen der Produktion, die Beweidung, das Schleudern und das Verpacken des Honigs müssen in einem bestimmten geografischen Gebiet in Istrien durchgeführt werden.
Das Verfahren zum Schutz des Namens begann im August 2017 auf gemeinsame Initiative des kroatischen Imkerverbandes Lipa und des slowenischen Küstenimkerverbandes Koper.
Der Istrische Honig hat sich somit zu den mehr als 3600 registrierten landwirtschaftlichen Erzeugnissen gesellt, die bereits eine geschützte Ursprungsbezeichnung haben. Zuvor haben Slowenien und Kroatien gemeinsam bereits den Istrischen Pršut, das Istrische Olivenöl und das Fleisch des Istrischen Rinds – Boškarin – geschützt. (5. Juli)