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This article has been translated by Artificial Intelligence (AI). The news agency is not responsible for the content of the translated article. The original was published by AMNA.

Die Europäische Kommission hat heute Meta über ihre vorläufigen Ergebnisse informiert, dass das Werbemodell „Bezahlung oder Zustimmung“ nicht mit dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) übereinstimmt. Nach vorläufiger Ansicht der Kommission zwingt diese binäre Wahl die Nutzer, der Kombination ihrer persönlichen Daten zuzustimmen, und bietet ihnen keine weniger personalisierte, aber gleichwertige Version der sozialen Netzwerke von Meta.

Vorläufige Erkenntnisse über Metas Modell „Bezahlung oder Zustimmung“

Online-Plattformen sammeln häufig persönliche Daten von ihren eigenen Diensten und Diensten Dritter, um Online-Werbedienste bereitzustellen. Aufgrund ihrer bedeutenden Stellung auf den digitalen Märkten konnten die Betreiber Bedingungen für die Bereitstellung von Diensten ihrer großen Nutzerbasis auferlegen, was ihnen erlaubte, große Mengen persönlicher Daten zu sammeln. Dies hat ihnen potenzielle Vorteile gegenüber Wettbewerbern verschafft, die keinen Zugang zu einem solchen Datenvolumen haben, und somit erhebliche Hindernisse für die Bereitstellung von Online-Werbediensten und sozialen Netzwerken aufgebaut.

Laut Artikel 5 Absatz 2 des DMA müssen die Betreiber die Zustimmung der Nutzer zur Kombination ihrer persönlichen Daten zwischen definierten Schlüsseldiensten der Plattform und anderen Diensten einholen. Weigert sich ein Nutzer, diese Zustimmung zu erteilen, muss ihm eine weniger personalisierte, aber gleichwertige Alternative zur Verfügung stehen. Die Betreiber dürfen die Nutzung des Dienstes oder bestimmter Funktionen nicht von der Zustimmung der Nutzer abhängig machen.

Als Reaktion auf die regulatorischen Änderungen in der EU führte Meta im November 2023 ein binäres Angebot „Bezahlung oder Zustimmung“ ein. Nutzer von Facebook und Instagram in der EU müssen zwischen: (i) einem Abonnement mit monatlicher Gebühr für eine werbefreie Version dieser sozialen Netzwerke oder (ii) dem kostenlosen Zugriff auf eine Version dieser sozialen Netzwerke mit personalisierten Werbeanzeigen wählen.

Die Kommission ist vorläufig der Ansicht, dass das Werbemodell „Bezahlung oder Zustimmung“ von Meta nicht mit dem DMA übereinstimmt, da es die in Artikel 5 Absatz 2 festgelegten Anforderungen nicht erfüllt. Insbesondere Metas Modell:

Erlaubt den Nutzern nicht, einen Dienst zu wählen, der weniger ihrer persönlichen Daten verwendet, aber ansonsten mit dem auf „personalisierten Werbeanzeigen“ basierenden Dienst gleichwertig ist.
Erlaubt den Nutzern nicht, ihr Recht auszuüben, frei der Kombination ihrer persönlichen Daten zuzustimmen.
Um die Einhaltung des DMA sicherzustellen, sollten Nutzer, die nicht zustimmen, Zugang zu einem gleichwertigen Dienst haben, der weniger persönliche Daten verwendet, in diesem Fall für die Personalisierung der Werbung.

Während der gesamten Dauer ihrer Untersuchung koordiniert die Kommission mit den zuständigen Datenschutzbehörden.

Nächste Schritte

Durch die Übermittlung vorläufiger Ergebnisse informiert die Kommission Meta über ihre vorläufige Ansicht, dass das Unternehmen gegen das DMA verstößt. Dies beeinträchtigt nicht das Ergebnis der Untersuchung. Meta hat nun die Möglichkeit, ihre Verteidigungsrechte auszuüben, indem sie die Dokumente im Untersuchungsfall der Kommission prüft und schriftlich auf die vorläufigen Ergebnisse der Kommission antwortet. Die Kommission wird ihre Untersuchung innerhalb von 12 Monaten nach Einleitung des Verfahrens am 25. März 2024 abschließen.

Wenn die vorläufigen Ansichten der Kommission letztendlich bestätigt werden, wird die Kommission eine Entscheidung erlassen, die feststellt, dass Metas Modell nicht mit Artikel 5 Absatz 2 des DMA übereinstimmt.

Bei Nichteinhaltung kann die Kommission Geldbußen von bis zu 10 % des weltweiten Gesamtumsatzes des Betreibers verhängen. Solche Geldbußen können bei wiederholten Verstößen bis zu 20 % betragen. Darüber hinaus ist die Kommission im Falle systematischer Nichteinhaltung auch befugt, zusätzliche Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, wie beispielsweise die Verpflichtung eines Betreibers, ein Unternehmen oder Teile davon zu verkaufen oder dem Betreiber zu untersagen, zusätzliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der systematischen Nichteinhaltung zu erwerben.

Die Kommission setzt ihren konstruktiven Dialog mit Meta fort, um einen zufriedenstellenden Weg zur effektiven Einhaltung zu finden. (01.07.2024)