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Bukarest – Die rumänische Regierung hat den Gesetzentwurf zur Einführung eines europäischen Mindestlohns gebilligt, der die entsprechende EU-Richtlinie 2022/2041 über europäische Mindestlöhne in das rumänische Recht umsetzt. Das Gesetz schreibt einen neuen Mechanismus und eine neue Formel zur Berechnung des nationalen Mindestlohns vor.

Der Entwurf wird im Parlament im Eilverfahren behandelt werden.

Die Einführung eines europäischen Mindestlohns in Rumänien wird auch durch das nationale Wiederaufbauprogramm als Ziel Nr. 392 vorgeschrieben. Dementsprechend wird der nationale Bruttomindestlohn nach Konsultationen mit den Sozialpartnern in einem objektiven Verfahren auf Grundlage einer Formel von der Regierung festgelegt.

Laut Arbeitsministerin Simona Bucura-Oprescu wird der nationale Bruttomindestlohn nach inkrafttreten des Gesetzes jährlich unter Berücksichtigung der Kaufkraft, des allgemeinen Lohnniveaus und der Lohnverteilung, des Lohnwachstums und der Arbeitsproduktivität aktualisiert. „Der Betrag muss so gestaltet werden, dass er nicht geringer als 50 Prozent des nationalen Bruttodurchschnittslohns ist. Der Gesetzentwurf würde außerdem die Rolle der Gewerkschaften und der Arbeitgeberorganisationen stärken“, zitierte das Ministerium die Ministerin in einer Erklärung.

Gemäß dem Gesetzentwurf wird die entsprechende EU-Richtlinie 2022/2041 über europäische Mindestlöhne auf alle Kategorien von Arbeitnehmern unabhängig von ihrer Art des Arbeitsverhältnisses ausgedehnt. Zudem wird vorgeschrieben, dass die Regierung einen Aktionsplan verabschieden muss, um den Zugang der Arbeitnehmer zu Tarifverhandlungen und dem nach Tarifvertragsrecht vorgesehenen Schutz zu erhöhen.

Die Nichtbeachtung der Bestimmungen über die Zahlung des im Gesetz festgelegten nationalen Bruttomindestlohns oder des im Tarifvertrag festgelegten Mindestlohns zieht eine Geldstrafe von 3000 Lei bis 5000 Lei pro Arbeitnehmer nach sich. (21.06.2024)