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Ljubljana – Die Regierung hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Verordnung über Kryptovermögensmärkte verabschiedet. Damit wird sie die im letzten Jahr angenommenen EU-Verordnungen, die den Kryptovermögensmarkt definieren und sicherere und transparentere digitale Finanzsysteme zum Ziel haben, in das nationale Recht übernehmen. Ziel der europäischen Verordnung ist es, die Anleger zu schützen, und zwar durch Erhöhung der Transparenz und die Schaffung eines umfassenden Rahmens für Emittenten und Dienstleister, einschließlich der Einhaltung der Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung, erklärte das Finanzministerium in einer Mitteilung nach der Regierungssitzung.

Die Verordnung sieht besondere Regeln für Kryptovermögenswerte sowie für damit verbundene Dienstleistungen und Tätigkeiten vor, die noch nicht in den EU-Rechtsakten über Finanzdienstleistungen erfasst sind. Sie gilt für natürliche und juristische Personen und einige andere Subjekte, die sich mit der Emission, öffentlichen Angeboten und dem Handel von Kryptovermögenswerten befassen oder Dienstleistungen in Bezug auf diese Vermögenswerte in der EU erbringen.

Auf der Grundlage der Verordnung legt die Regierung im Gesetzentwurf die zuständigen Behörden für die Erteilung und den Entzug von Genehmigungen sowie die Überwachung der Dienstleister in Bezug auf Kryptovermögenswerte fest. Dies werden die Wertpapiermarktaufsichtsbehörde und die Bank von Slowenien sein. Sie bestimmt auch die gemeinsamen Anlaufstellen für die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und regelt gleichzeitig die Kontrollverfahren, Kontrollmaßnahmen, das Verfahren ihrer Verhängung sowie die Verstöße, die von den zuständigen Behörden geahndet werden.

Die zweite Verordnung über Informationen, die Überweisungen von Geldern und bestimmten Kryptovermögenswerten begleiten, die auf EU-Ebene im letzten Jahr angenommen wurde, wird die Regierung durch das Gesetz über die Umsetzung der Verordnung über Informationen, die Überweisungen von Geldern und bestimmten Kryptovermögenswerten begleiten, in slowenisches Recht umsetzen, erläuterte sie weiter. Der Entwurf dieses Gesetzes befindet sich derzeit in der interministeriellen Abstimmung. (23. August)