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BRATISLAVA – Die Slowakische Republik hat am Freitag, den 18. Oktober, die endgültige Zustimmung zur Auszahlung der vierten Tranche des Wiederaufbauplans in voller Höhe erhalten. Die Europäische Kommission (EK) hat bestätigt, dass die Strafgesetzänderung nicht im Widerspruch zu den Meilensteinen des Wiederaufbauplans steht. Dies wurde von der Leiterin der Kommunikationsabteilung der Nationalen Implementierungs- und Koordinierungsbehörde, Oľga Dúbravská, vom Amt des stellvertretenden Premierministers der Slowakei für den Wiederaufbauplan mitgeteilt.

„Wir haben alle fünfzehn Meilensteine im Rahmen des vierten Zahlungsantrags erfüllt, die uns die Auszahlung der Summe von 799 Millionen Euro garantieren. Nach der Bewertung zusätzlicher Informationen kam die EK zu dem Schluss, dass der ursprüngliche Meilenstein in Bezug auf den Kampf gegen Korruption und die Unabhängigkeit der Justiz nicht als umgekehrt angesehen wird, und daher wird der Antrag positiv bewertet“, sagte der stellvertretende Premierminister für den Wiederaufbauplan und die Wissenswirtschaft der Slowakei, Peter Kmec (Hlas-SD).

Der Wert des gesamten Antrags betrug 923 Millionen Euro. Nach Abzug eines bereits erhaltenen Vorschusses wird in den nächsten Tagen eine Zahlung in Höhe von 799 Millionen Euro erwartet. Dank dieser Mittel können verschiedene Reformen durchgeführt werden. Dies umfasst beispielsweise die Verbesserung der Integration und Finanzierung der Langzeitpflege sowie die Reform der Beratung und Prävention im Bereich der Unterstützung für die psychische Gesundheit von Kindern, Schülern und Studierenden.

„An diesem Beispiel sieht man, dass die Verhandlungen mit der Europäischen Kommission auf einer sehr fachlichen und korrekten Ebene ablaufen, und ich freue mich, wenn wir keinen politischen Wettbewerb aus dem Wiederaufbauplan in der Slowakei machen. Lasst uns auf das Ergebnis konzentrieren und stolz darauf sein, was wir heute erreicht haben“, schloss Kmec ab.

Die Slowakei hat bisher vier Anträge gestellt. Der Wiederaufbauplan sieht insgesamt neun Zahlungen bis zu seinem Ende, also bis zum Jahr 2026, vor. Den fünften Zahlungsantrag wird die Slowakei im Dezember dieses Jahres einreichen. (18. Oktober)

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